Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Sexuelle Kontakte zwischen Jugendlichen

Aktuelle Informationen zu sexuellen Kontakten zwischen Jugendlichen, sexuellem Missbrauch von Jugendlichen, Beratungsangeboten

Sexuelle Beziehungen zwischen Jugendlichen sind gesetzlich erst ab einem bestimmten Alter erlaubt. Folgende Situationen sind möglich:

Sind beide unter 14 Jahren, sind sexuelle Kontakte verboten, aber nicht strafbar. Jugendliche können sich erst ab 14 Jahren strafbar machen.

Ist eine/einer von beiden unter 14 Jahren, macht sich ab einem bestimmten Altersunterschied die Ältere/der Ältere strafbar:

  • Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, bleiben straflos, wenn der Altersunterschied zwischen den Jugendlichen nicht mehr als vier Jahre beträgt und die jüngere Partnerin/der jüngere Partner bereits 12 Jahre alt ist.
  • Kommt es zum Geschlechtsverkehr, bleibt dies straflos, wenn der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und die Jüngere/der Jüngere bereits 13 Jahre alt ist.

Einige Beispiele:

Sie ist 13 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen beiden ist gesetzlich erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als drei Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 13 Jahre ist.

Sie ist 13 Jahre und er 17 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist gesetzlich nicht erlaubt, da der Altersunterschied über drei Jahre beträgt.

Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Geschlechtsverkehr zwischen den beiden ist nicht erlaubt, da der Altersunterschied mehr als drei Jahre beträgt und ein Partner unter 13 Jahre ist.

Sie ist 12 Jahre und er 16 Jahre: Sexuelle Kontakte, bei denen es nicht zum Geschlechtsverkehr kommt, zwischen den beiden sind erlaubt, da der Altersunterschied nicht mehr als vier Jahre beträgt und der jüngere Partner bereits 12 Jahre ist.

Sind beide Jugendlichen über 14 Jahre, sind alle Formen des sexuellen Kontakts, mit denen beide einverstanden sind, erlaubt. Freiwilligkeit ist auch bei den oben angeführten Fällen und Beispielen notwendig, damit der sexuelle Kontakt straflos bleibt.

Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

Wann liegt sexueller Missbrauch von Jugendlichen vor?

Wer mit einer Person,

  • die noch nicht 16 ist, unter Ausnützung ihrer mangelnden Reife, oder
  • die noch nicht 18 ist, unter Ausnützung einer Zwangslage oder gegen Entgelt

sexuelle Handlungen vornimmt oder sie zu sexuellen Handlungen verleitet, ist mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe zu bestrafen.

Nähere Informationen zum Thema Gewalt an Kindern und Jugendlichen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Beratungsangebote

Die Beratungen sind grundsätzlich kostenlos und erfolgen immer streng vertraulich:

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz