Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Medizinische Dienste

Frühförderungen und Sehfrühförderungen

Frühförderung umfasst die frühzeitige Förderung von Kindern mit Entwicklungsmöglichkeit, Kindern mit Beeinträchtigungen sowie Kindern, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.

Sehfrühförderung umfasst die Förderung von Kindern mit angeborener oder erworbener Sehschädigung, blinden Kindern oder Kindern, bei denen eine erhebliche Störung der Sehwahrnehmung im Rahmen von Mehrfachbehinderungen besteht.

Notrufe

Notruftelefone

Für alleinstehende, körperlich eingeschränkte Menschen gibt es die Möglichkeit, mit einem Notruftelefon rund um die Uhr Hilfe herbeizuholen. Dabei wird ein Funksender beispielsweise am Armband oder an der Halskette getragen. Auf Knopfdruck wird die anrufende Person dann mit der Notrufzentrale des Anbieters (Caritas, Hilfswerk Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz, Volkshilfe Österreich etc.) verbunden.

Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen

Auf den Seiten des Wiener Taubstummen-Fürsorgeverbandes (WITAF) finden Sie Informationen über den Zentralen Notruf für gehörlose und hörbehinderte Menschen in Österreich. Diese technische Plattform wurde vom Bundesministerium für Inneres und Telekomanbietern eingerichtet und ermöglicht es den betroffenen Personen, per SMS oder Fax an die kostenlose Nummer 0800 133 133 Hilfe zu rufen (Polizei, Feuerwehr, Rettung). 

Pflegeheime, Hospize und Spitäler

Detaillierte Informationen zu diesen Einrichtungen finden Sie in der dreiteiligen Broschüre "Altenheime und Pflegeheime in Österreich", die über das Broschürenservice des Sozialministeriums bezogen werden kann.

Bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat oder dem Gemeindeamt erhalten Sie weiterführende Informationen zu den Themenbereichen Pflegeheim, Hospiz und Spital.

Psychosozialer Dienst (PSD)

Der psychosoziale Dienst (PSD) ist eine niederschwellige Beratungs- und Behandlungseinrichtung für psychisch beeinträchtigte Menschen, Menschen mit psychosozialem Unterstützungsbedarf und Menschen in psychischen Krisen sowie deren Angehörige.

Die Beratung erfolgt durch ein Team bestehend aus Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern, Psychologinnen/Psychologen und Ärztinnen/Ärzten. Die Dienstleistungen finden idealerweise sowohl in der Beratungsstelle als auch im sozialen Umfeld der betroffenen Person oder bei den Betroffenen zu Hause statt. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos und freiwillig.

Die Ausgestaltung des PSD ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion