Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Mandatsverfahren im Strafrecht

Seit dem 1. Jänner 2015 besteht auch im Strafrecht in bestimmten Fällen die Möglichkeit, Strafen durch schriftliche Strafverfügungen ohne vorausgehende Hauptverhandlung festzusetzen.

Mit der Strafverfügung darf

Ein solches Vorgehen (Erlass einer Strafverfügung durch das Gericht) ist in Verfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Landesgericht durch Einzelrichter möglich und muss von der Staatsanwaltschaft beantragt werden.

Die Strafverfügung muss neben der angeklagten Person und gegebenenfalls ihrem Verteidiger auch dem Opfer und gegebenenfalls seinem Vertreter samt Strafantrag zugestellt werden.

Voraussetzungen

Eine Strafe kann ohne vorausgehende Hauptverhandlung durch schriftliche Strafverfügung festgesetzt werden, wenn

  • es sich um ein Vergehen handelt und
  • der Angeklagte zur Straftat vernommen wurde und
  • nach Information über die Folgen ausdrücklich auf die Durchführung einer Hauptverhandlung verzichtet hat,
  • das Gericht das Verfahren nicht z.B. wegen Geringfügigkeit oder aufgrund der Anwendung diversioneller Maßnahmen mittels Beschluss einstellt,
  • das Gericht ausreichende Informationen hat, um über Schuld und Strafe entscheiden zu können,
  • sowie die Rechte und gerechtfertigten Interessen des Opfers keine Beeinträchtigung erfahren.

Dem Gericht steht es allerdings frei, die angeklagte Person und das Opfer zu vernehmen.

Hinweis:

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine schriftliche Strafverfügung ohne Hauptverhandlung!

Inhalt der Strafverfügung

Die Strafverfügung muss unter anderem

  • eine Information über das Recht, einen Einspruch zu erheben, sowie
  • den deutlichen Hinweis, dass die Strafverfügung mit allen Wirkungen einer Verurteilung rechtskräftig und vollstreckbar wird, falls nicht rechtzeitig Einspruch erhoben wird,

enthalten.

Einspruch gegen die Strafverfügung

Die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte und das Opfer können binnen vier Wochen ab Zustellung der Strafverfügung schriftlich gegen diese Einspruch erheben.

Ein Einspruch muss keine formalen Erfordernisse erfüllen. Es ist ausreichend, wenn aus dem Schriftstück ("Einspruch") die Absicht, Einspruch zu erheben, deutlich hervorgeht.

Wurde Einspruch erhoben und war dieser zulässig, wird eine Hauptverhandlung durchgeführt.

Ein Einspruch ist unzulässig und wird durch das Gericht zurückgewiesen, wenn

  • er verspätet ist, 
  • er von einer Person eingebracht wird, die kein Einspruchsrecht hat, oder wenn
  • er von einer Person eingebracht wird, die darauf verzichtet hat.

Wird kein Einspruch gegen die Strafverfügung eingebracht, wird diese rechtskräftig und kann vollstreckt werden.

Rechtsgrundlagen

Strafprozessordnung (StPO)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechtsidentitäten und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Letzte Aktualisierung: 17.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion