Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission

Allgemeine Informationen

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich für alle EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Von Diskriminierung Betroffene können sich direkt an die Gleichbehandlungskommission (GBK) wenden. Die Befassung der Gleichbehandlungskommission ist kostenlos! Es ist nicht notwendig, eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt zum Verfahren hinzuzuziehen.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, im Vorfeld kostenlose Beratung durch die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GAW) oder die Arbeiterkammer Ihres Bundeslandes einzuholen und mit deren Unterstützung einen Antrag bei der Gleichbehandlungskommission einzubringen.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann von der Betroffenen/dem Betroffenen selbst, von der Betriebsrätin/dem Betriebsrat, von Interessenvertretungen bzw. von der Gleichbehandlungsanwältin/dem Gleichbehandlungsanwalt mit einem formlosen Schreiben eingebracht werden.

Der Senat erhebt den Sachverhalt durch die persönliche Befragung von Auskunftspersonen. Grundsätzlich erfolgt die Befragung von Antragstellerin/Antragsteller und Antragsgegnerin/Antragsgegner gemeinsam.

Das Prüfungsergebnis ergeht schriftlich an die Betroffenen.

Ist das Ergebnis der Gleichbehandlungskommission, dass eine Diskriminierung vorliegt, wird die für die Diskriminierung verantwortliche Person aufgefordert, diese zu beenden.

Die Senate erstellen neben Einzelfallprüfungsergebnissen auch Gutachten und geben Empfehlungen an die diskriminierende Stelle (z.B. Arbeitgeberin/Arbeitgeber, Wohnungsvermieterin/Wohnungsvermieter, Veranstalterin/Veranstalter) ab.

Hinweis

Betroffene können den Antrag an die Gleichbehandlungskommission jederzeit zurückziehen, beispielsweise in Fällen, in denen es zwischenzeitlich zu einer innerbetrieblichen Lösung oder einem gerichtlichen Vergleich gekommen ist.

Zusätzliche Informationen

Schadenersatz kann die Gleichbehandlungskommission nicht zusprechen. Dafür sind die Gerichte zuständig.

Die Gleichbehandlungskommission und das Arbeits- und Sozialgericht können unabhängig voneinander angerufen werden.

Weiterführende Links

Verfahrensablauf vor der Gleichbehandlungskommission (→ BKA)

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft (GBK/GAW-Gesetz)  

Letzte Aktualisierung: 22. Mai 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion