Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Anwendbares Recht beim Online-Shopping

Das Herkunftslandprinzip bedeutet, dass innerhalb der EU grundsätzlich das Recht des Sitzstaates der Online-Shop-Betreiberin/des Online-Shop-Betreibers anwendbar ist. Der Sitzstaat ist der Staat, in dem die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber ihr/sein Unternehmen niedergelassen hat.

Ist die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber mit ihrem/seinem Unternehmen in Österreich niedergelassen, gilt grundsätzlich österreichisches Recht.

Bei Online-Verträgen zwischen Verbraucherinnen/Verbrauchern und Unternehmerinnen/Unternehmern ist jedoch das Recht jenes Staates anzuwenden, in welchem die Verbraucherin/der Verbraucher ihren/seinen Wohnsitz hat. Die Vereinbarung eines anderen Rechts (Rechtswahl) ist grundsätzlich möglich – dies erfolgt häufig in den AGB des Unternehmens. Allerdings bleibt dadurch der Schutz durch zwingende Regelungen des Verbraucherstaates (also etwa Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes) unberührt, falls diese für die Konsumentin/den Konsumenten günstiger sind.

Beispiel

Kauft eine österreichische Konsumentin/ein österreichischer Konsument von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Deutschland Waren oder Dienstleistungen an, muss das österreichische Konsumentenschutzgesetz so weit angewendet werden, als es für die Verbraucherin/den Verbraucher günstiger ist. Kauft eine deutsche Konsumentin/ein deutscher Konsument Waren oder Dienstleistungen von einer Online-Shop-Betreiberin/einem Online-Shop-Betreiber aus Österreich, muss auch das deutsche Verbraucherrecht beachtet werden.

Nähere Informationen zum anwendbaren Recht finden sich auf USP.gv.at.

Seit 3. Dezember 2018 ist die Geoblocking-Verordnung in Kraft. Sie regelt, dass alle Verbraucherinnen/Verbraucher aus der EU grundsätzlich den gleichen Zugang zu allen Online-Shops in der EU haben sollen. Internetseiten sollen nicht aufgrund der Staatsangehörigkeit, dem Wohnsitz oder dem vorübergehenden Aufenthaltsort der Verbraucherin/des Verbrauchers "geblockt" werden. So ist beispielsweise die Verweigerung des Zugriffs auf einen Online-Shop wegen der Herkunft der Besucherin/des Besuchers (Staatsangehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt, Lieferadresse oder IP-Adresse) verboten. Allerdings kann jede Online-Shop-Betreiberin/jeder Online-Shop-Betreiber ihr/sein Liefergebiet weiterhin frei bestimmen. Die Verbraucherin/der Verbraucher muss die gekaufte Ware abholen oder die Abholung durch dritte Personen auf eigene Kosten organisieren, wenn die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber nicht in das Land der Verbraucherin/des Verbrauchers liefert.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 24. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion