Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Namensänderung von Erwachsenen

Allgemeine Informationen

  • Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger,
  • Staatenlose oder Personen ungeklärter Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich sowie
  • Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich

haben das Recht auf Änderung des Familien- und Vornamens.

Zuständige Stelle

Die Bezirksverwaltungsbehörde des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthalts, bzw. des letzten Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts in Österreich:

Tipp

Bei ausländischen Staatsangehörigen richtet sich die Namensänderung nach dem Recht ihres jeweiligen Heimatstaates. In Österreich können diese Namensänderungen nur dann durchgeführt werden, wenn die ausländischen Staatsangehörigen staatenlos sind, die Staatsangehörigkeit ungeklärt ist und die Personen den gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben oder Flüchtlinge im Sinne der Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und des Protokolls über die Rechtsstellung der Flüchtlinge sowie Personen, deren Beziehungen zum Heimatstaat aus vergleichbar schwerwiegenden Gründen abgebrochen sind mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.

Erforderliche Unterlagen

Der formlose schriftliche Antrag sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Familienname
  • Vorname(n)
  • Wohnanschrift
  • Datum und Ort der Geburt
  • Staatsangehörigkeit (Staatenlosigkeit oder ungeklärte Staatsangehörigkeit, Rechtsstellung eines Flüchtlings) der Antragstellerin/des Antragstellers
  • Angabe der Gründe, warum die Änderung des Familiennamens oder des Vornamens beantragt wird
  • Familienname und/oder Vorname(n), dessen oder deren Bewilligung beantragt wird, gegebenenfalls auch Vorname(n), der oder die entfallen soll(en) oder deren Reihenfolge geändert werden soll
  • Unterschrift der Antragstellerin/des Antragstellers, der/des Erziehungsberechtigten oder der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters, falls die Antragstellerin/der Antragsteller nicht entscheidungsfähig ist

Kosten

Bei Vorliegen eines Grundes:

Für den Antrag

Zusätzlich

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
    • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
    • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

Bei Fehlen eines Grundes ("Wunschname"):

Für den Antrag

Für die Bewilligung einer Wunschnamensänderung

  • Bundesgebühr: 382,60 Euro
  • Bundesverwaltungsabgabe:
    • Generell: 163 Euro
    • Bei Rückführung in die ursprüngliche deutsche Namensform (soweit die Person diesen Namen bereits geführt hat): 54,50 Euro

Zusätzlich

  • Beilagengebühren (fallen nur dann an, wenn dem Antrag Beilagen angeschlossen sind):
    • Mündlicher oder schriftlicher Antrag: 3,90 Euro pro Bogen
    • Elektronischer Antrag mit ID Austria oder EU Login: 2,30 Euro pro Bogen

Zusätzliche Informationen

Erwachsene Personen, die ihren Namen ändern, müssen die Änderung ihrer Personaldaten diversen Behörden mitteilen. Beispiele sind:

Weitere konkrete Informationen und Auskünfte erteilt Ihnen die zuständige Behörde.

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NÄG)

Zum Formular

Namensänderung – Antrag

Letzte Aktualisierung: 21. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres