Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Bestattung

Nach der Totenbeschau und der Eintragung ins Sterbebuch kann die Bestattung der Verstorbenen/des Verstorbenen erfolgen. Dazu muss ein Bestattungsunternehmen beauftragt werden, welches die Todesbescheinigung vom Standesamt erhält.

Zur Durchführung der Bestattung muss eine Grabstelle vorhanden sein. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in den Kapiteln "Graberwerb" und "Grabverlängerung".

Grundsätzlich gilt in Österreich Bestattungspflicht. Die Durchführung der Bestattung ist in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt. Die Fristen für die Durchführung der Bestattung sind je nach Bundesland unterschiedlich. Ausnahmen sind möglich, müssen aber gesondert genehmigt werden. Genauere Auskünfte dazu gibt Ihnen Ihr Bestattungsunternehmen.

Mögliche Formen der Bestattung sind die Erdbestattung (Grab bzw. Gruft) und die Feuerbestattung (Verbrennung und Urnenbestattung). Die Bestattung darf nur in einer genehmigten Bestattungsanlage (Friedhof oder Urnenhain) durchgeführt werden. Die Friedhöfe werden entweder von der Gemeinde oder einer anerkannten Kirche, Religionsgemeinschaft oder religiösen Bekenntnisgemeinschaft betrieben.

Grundsätzlich werden auf Gemeindefriedhöfen jene Personen bestattet, die in der Gemeinde gewohnt haben bzw. innerhalb des Gemeindegebietes verstorben sind. Die Bestattung anderer Personen ist nach Einwilligung der Friedhofsverwaltung möglich. Auf Friedhöfen von Glaubensgemeinschaften werden im Normalfall deren Angehörige bestattet. Für die Bestattung Anders- oder Nichtgläubiger ist die Einwilligung der jeweiligen Friedhofsverwaltung notwendig.

Auf Wunsch beraten Bestattungsunternehmen Sie auch gerne über mögliche Sonderbestattungsformen, wie z.B. eine Seebestattung (d.h. Bestattung im Meer) im Ausland. Solche Sonderbestattungen sind nur möglich, wenn keine Bedenken der Gesundheitsbehörde (Bezirksverwaltungsbehörde: Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) – wie etwa bei meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten – dagegen sprechen. 

Die Kosten hängen u.a. von der gewählten Bestattungsart, der Ausführung des Sarges bzw. der Urne sowie der Gestaltung der Trauerfeier ab und können daher sehr unterschiedlich sein. Erkundigen Sie sich darüber bei Ihrem Bestattungsunternehmen.

Können die Kosten für eine Beerdigung von den Angehörigen oder aus dem Vermögen der verstorbenen Person nicht gedeckt werden, findet eine "Armenbestattung" bzw. "Sozialbestattung" statt. Die Kosten werden dann grundsätzlich vom Land bzw. der Gemeinde übernommen. Details dazu sind in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer festgelegt.

Manche Bestattungsunternehmen bzw. Bestattungsvereine bieten die Möglichkeit an, zu Lebzeiten mit monatlichen Zahlungen für das eigene Begräbnis vorzusorgen. Sie sollten nach der Bestattung Ihrer Angehörigen/Ihres Angehörigen nochmals das Bestattungsunternehmen kontaktieren, damit eventuelle Zahlungsüberschüsse rückerstattet werden können.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 15. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion