Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Nationalrat

Allgemeines zum Nationalrat

Der Nationalrat bildet zusammen mit dem Bundesrat das österreichische Parlament (sogenanntes "Zweikammersystem"). Dieses beschließt die österreichischen Bundesgesetze.

Der Sitz des Nationalrates ist in Wien. Der Tätigkeitszeitraum des Nationalrates ist eine Gesetzgebungsperiode. Diese endet spätestens nach fünf Jahren. Die Sitzungen des Nationalrates sind in der Regel öffentlich.

Organe des Nationalrates

Der Nationalrat besteht aus

  • einer Präsidentin/einem Präsidenten und einer/einem Zweiten und Dritten Präsidentin/Präsidenten
  • Schriftführerinnen/Schriftführer und Ordnerinnen/Ordner
  • einem Hauptausschuss
  • einem ständigen Unterausschuss
  • Sonstige Ausschüsse
  • Klubs

Abgeordnete derselben wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu Klubs zusammenzuschließen. Ein Klub muss mindestens aus fünf Mitgliedern bestehen. Gründet eine wahlwerbende Partei mehrere Klubs, kann nur der größte davon Klubstatus erlangen. Ein Klub kann nur innerhalb des ersten Monats einer Gesetzgebungsperiode gegründet werden. Das bedeutet, dass Abgeordnete nach dem ersten Zusammentritt des neuen Nationalrates einen Monat Zeit haben, einen Klub zu gründen. Abgeordnete können jederzeit aus einem Klub austreten oder in einen anderen Klub eintreten. Hat ein Klub dadurch weniger als fünf Mitglieder, besteht dieser automatisch nicht mehr. 

Abgeordnete ohne Klubzugehörigkeit werden umgangssprachlich als "wilde Abgeordnete" bezeichnet. Viele parlamentarische Rechte sind jedoch an einen Klubstatus gebunden. Abgeordneten ohne Klubzugehörigkeit haben zwar Redezeit bei Debatten oder dürfen als Zuhörerinnen/Zuhörer an Ausschüssen teilnehmen, können jedoch z.B. keine eigenen Gesetzesanträge stellen und in Ausschüssen nicht abstimmen.

Der Nationalrat wählt am Anfang einer Gesetzgebungsperiode aus seiner Mitte den Hauptausschuss. Die Zahl der Mitglieder wird durch Beschluss des Nationalrates festgesetzt. Zu den Aufgaben des Hauptausschusses zählt es, Stellungnahmen zu Vorhaben im Rahmen der EU abzugeben oder Vorberatungen eines Antrags auf Durchführung einer Volksbefragung auszuführen. Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte den ständigen Unterausschuss, in dem mindestens ein Mitglied jeder im Hauptausschuss vertretenen Partei vertreten sein muss. Der Unvereinbarkeitsausschuss, der Immunitätsausschuss, der Budgetausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss sind ebenso zu Beginn einer Gesetzgebungsperiode zu bilden. Daneben wird in der Regel für jeden größeren Fachbereich ein eigener Ausschuss gewählt, z.B. der Gesundheitsausschuss oder der Verfassungsausschuss. Der Nationalrat setzt die Zahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder jedes Ausschusses fest, die Klubs geben die auf sie entfallenden Ausschuss- und Ersatzmitglieder dem Präsidenten des Nationalrates bekannt, diese gelten damit als gewählt.

Aufgaben des Nationalrates

Eine der wichtigsten Aufgaben des Nationalrates ist die Gesetzgebungskompetenz. Der Nationalrat übt gemeinsam mit dem Bundesrat "die Gesetzgebung des Bundes ("Der Weg der Bundesgesetzgebung") die Gesetzgebung des Bundes aus.

Der Nationalrat kontrolliert weiters die Geschäftsführung der Bundesregierung, er hat das Recht die Anklage gegen Mitglieder der Bundesregierung wegen einer Gesetzesverletzung vor dem Verfassungsgerichtshof zu erheben, er beschließt das Bundesfinanzrahmengesetz und es kommt ihm auch die finanzielle Kontrolle der Haushaltsführung zu.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion