Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Die Qualifizierungsförderung für Beschäftigte richtet sich an Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und fördert die Kosten für Weiterbildungen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern (vollversicherungspflichtig Beschäftigte, auch Karenzierte sowie freie Dienstnehmerinnen/Dienstnehmer) für Kurse am freien Bildungsmarkt. Für arbeitsmarktbezogene Aus- und Weiterbildungen für überlassene Arbeitskräfte ist eine Förderung durch den Sozial- und Weiterbildungsfonds gemäß Arbeitskräfteüberlassungsgesetz vorgesehen.

Folgende Personen sind förderbar, sofern die Ausbildung zu einem vom Arbeitsmarktservice vordefinierten arbeitsmarktpolitischen Ziel beiträgt:

  • Personen, die höchstens einen Pflichtschulabschluss haben
  • Frauen, die höchstens eine Lehre, eine Berufsbildende mittlere Schule oder eine allgemeine höhere Schule abgeschlossen haben
  • Personen ab 50 Jahren

Förderbar sind arbeitsmarktbezogene Qualifizierungen, die überbetrieblich verwertbar sind und mindestens 16 Maßnahmenstunden umfassen. Die Auswahl des Kurses wird zwischen dem Unternehmen und der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer vereinbart. Der vollständige Antrag ist spätestens eine Woche vor dem Start der Weiterbildung beim AMS einzureichen. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Kurskosten. Für Personen mit maximal Pflichtschulabschluss sind zusätzlich die Personalkosten zu 50 Prozent förderbar, sofern die Qualifizierung während der Arbeitszeit stattfindet. Pro Begehren und pro Person darf die Förderung maximal 10.000 Euro betragen.

Förderbar sind auch Kurse, die teilweise oder gänzlich online stattfinden, wenn mindestens 16 Maßnahmenstunden zeitlich gebunden (vor Ort oder live-online) abgehalten werden.

Für bestimmte Aus- und Weiterbildungen in den Berufsbereichen Soziales, Gesundheit und Betreuung steht eine spezielle Form der Qualifizierungsförderung für Beschäftigte zur Verfügung. Hier werden Personalkosten und Kurskosten unabhängig vom Ausbildungsniveau der beschäftigten Personen  gefördert. Der Fördersatz wurde im Rahmen der Pflegereform mit 1. Jänner 2023 auf 75 Prozent der Kurskosten und der Personalkosten erhöht, maximal jedoch 30.000 Euro pro Person je Begehren. Förderbar sind einige, konkret aufgelistete Qualifizierungen (→ AMS).

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 27. November 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz