Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Arbeitslosengeld – Ruhen

In bestimmten Situationen "ruht" der Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das bedeutet, dass in dieser Zeit kein Arbeitslosengeld ausbezahlt wird. Die Dauer des Anspruchs insgesamt (z.B. Bezugsdauer von 20 oder 30 Wochen usw.) wird davon aber nicht beeinflusst; es kommt nur zu einer zeitlichen Verschiebung.

Zum Beispiel ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld während

  • des Bezuges von Kranken- oder Wochengeld,
  • eines Auslandsaufenthaltes (außer in bestimmten Fällen, siehe unten),
  • des Bezuges von Entgelt nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz,
  • des Präsenz- oder Zivildienstes,
  • des Zeitraumes, für den Anspruch auf eine Urlaubsentschädigung oder eine Urlaubsabfindung besteht,
  • des Bezuges von Weiterbildungsgeld,
  • des Bezuges von Übergangsgeld aus der Pensions- oder Unfallversicherung und
  • des Zeitraums, für den Kündigungsentschädigung gebührt.

Während eines Auslandsaufenthaltes gebührt grundsätzlich kein Arbeitslosengeld. Liegen jedoch berücksichtigungswürdige Umstände für den Aufenthalt im Ausland vor, kann ein gleichzeitiger Arbeitslosengeldbezug bis maximal drei Monate bewilligt werden. Als berücksichtigungswürdige Umstände gelten z.B. die nachweisliche Suche nach einem Arbeitsplatz im Ausland, eine Ausbildung im Ausland oder zwingende familiäre Gründe (z.B. Begräbnis einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen). Ist ein solcher Umstand gegeben, muss bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) ein Nachsichtsansuchen unter Bekanntgabe des Grundes und Vorlage etwaiger Bestätigungen gestellt werden.

Hinweis:

Wird ein Dienstverhältnis freiwillig oder durch eigenes Verschulden gelöst, gebührt in der Regel in den ersten vier Wochen ab Ende der Beschäftigung kein Arbeitslosengeld ("Sperrfrist"). Ausführliche Informationen zum Thema "Arbeitslosengeld – Sperrfrist" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 12.02.2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz