Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Fischen in Tirol – Berechtigung und Dokumente

Allgemeines

Grundsätzlich benötigt man eine gültige Tiroler Fischerkarte, um an den Gewässern in Tirol fischen zu dürfen. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Angelteiche. Neben der Fischerkarte gibt es in Tirol die Gastfischerkarte.

Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen nicht selbständig im Revier fischen. Allerdings dürfen sie bei einer Aufsichtsperson, die alle fischereilichen Voraussetzungen erfüllen muss, ohne Fanglizenz "mitfischen", sofern der Bewirtschafter dem zustimmt.

Der Fischer muss die Fischerkarte mit sich führen und den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes, den Fischereiaufsichtsorganen und den Fischereibeauftragten auf deren Verlangen vorweisen. Besitzer von Gastfischerkarten benötigen zusätzlich einen amtlichen Lichtbildausweis.

Personen, die das Berufsfischerpatent besitzen, können den Nachweis der fachlichen Eignung  auch durch die Vorlage des Berufsfischerpatents erbringen.

Fischerkarte

Die Tiroler Fischerkarte dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung (entsprechende Ausbildung) und die notwendige Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband.

Inhaber einer gültigen Tiroler Fischerkarte sind automatisch Mitglied beim TFV und haben einen Jahresbeitrag zu entrichten.

Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaften und Stadtmagistrat Innsbruck). Zuständig ist jene Bezirksverwaltungsbehörde, in deren Sprengel man den Hauptwohnsitz hat. Liegt der Hauptwohnsitz nicht in Tirol, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel man überwiegend die Fischerei bzw. den Fischfang ausüben will.

Die Fischerkarte gilt immer für ein Kalenderjahr – also immer bis zum 31. Dezember eines jeden Jahres – und ist in ganz Tirol gültig. Die Verlängerung der Fischerkarte geschieht automatisch durch die rechtzeitige Einbezahlung des Mitgliedbeitrages beim Tiroler Fischereiverband.

Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller bei der Erstausstellung erfüllen:

  • Alter: ab 14 Jahren
  • Nachweis einer fischereifachliche Eignung (z.B. Fischerprüfung) 
  • Nachweis, dass er den Verbandsbeitrag entrichtet hat

Die Fischerprüfung sieht einen mindestens 2-tägigen Ausbildungskurs vor mit anschließender schriftlicher Fischerprüfung (Multiple-Choice-Test).

Die fischereilichen Ausbildungen anderer Bundesländer und Staaten werden grundsätzlich anerkannt.

Gastfischerkarte

Die Gastfischerkarte gilt immer für 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig. Die Gastfischerkarte wird vom Fischereiausübungsberechtigten oder einem von diesem hiezu Bevollmächtigten schriftlich in Form von Gastfischerkarten-Formularen ausgegeben werden.

Folgende Voraussetzungen muss der Antragsteller erfüllen:

  • Alter: ab 14 Jahren
  • Er muss glaubhaft machen, dass er fachlich geeignet ist

Inhaber einer Gastfischerkarte dürfen innerhalb der 14 Tage nur Tageslizenzen (keine Jahreslizenzen) lösen. Neben der Gastfischerkarte und der Tageslizenz ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Tiroler Fischereigesetz

Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion