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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Rechtsberatung

Allgemeines

Im Asylverfahren besteht die Möglichkeit, kostenlose Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Bei bestimmten Entscheidungen werden von Amts wegen Rechtsberaterinnen/Rechtsberater zur Seite gestellt, um etwa bei der Beschwerdeeinbringung zu unterstützen.

Seit 1. Jänner 2021 obliegt die Rechtsberatung der Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (BBU oder Bundesagentur).

Im Zulassungsverfahren

Ein Anspruch auf Rechtsberatung im Zulassungsverfahren entsteht, wenn beabsichtigt wird, innerhalb von 72 Stunden ab Ausfolgung einer Mitteilung über eine geplante Zurück- bzw. Abweisung des Antrags auf internationalen Schutz eine Einvernahme zur Wahrung des Parteiengehörs durchzuführen. In diesen Fällen wird die Asylwerberin/der Asylwerber vor der Durchführung einer Einvernahme vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) an die Rechtsberatung verwiesen. Hat die Asylwerberin/der Asylwerber diese Rechtsberatung in Anspruch genommen, so hat eine Rechtsberaterin/ein Rechtsberater bei der Einvernahme zur Wahrung des Parteiengehörs anwesend zu sein.

Hinsichtlich unbegleiteter Minderjähriger ist die Rechtsberaterin/der Rechtsberater gesetzliche Vertreterin/gesetzlicher Vertreter der/des Minderjährigen bis zum Ende des Zulassungsverfahrens. Sie/er ist bei jeder Befragung der/des Minderjährigen anwesend bzw. kann verlangt werden, dass die Erstbefragung im Beisein der Rechtsberaterin/des Rechtsberaters wiederholt wird.

Im zugelassenen Verfahren

Im zugelassenen Asylverfahren besteht kein Anspruch auf Rechtsberatung.

Nach Maßgabe der faktischen Möglichkeiten kann jedoch kostenlose Rechtsberatung für Fremde in offenen Verfahren im Zuständigkeitsbereich des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) durchgeführt werden. Diese umfasst die Unterstützung bei der Beischaffung einer Dolmetscherin/eines Dolmetschers und die Beratung über die Aussichten im Asylverfahren.

Wird keine Rechtsberatung erteilt, sind der fremden Person auf Verlangen rechts- und verfahrenstechnische Auskünfte kostenlos zu erteilen.

Im Beschwerdeverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht

In allen Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) – mit Ausnahme von unter anderem Kostenentscheidungen oder der Aktenvorlage im Rahmen einer Säumnisbeschwerde – ist von Amts wegen eine Rechtsberatung vorgesehen.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 23.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres
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