Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Zusatz- und Ergänzungsprüfungen

Für folgende Studienrichtungen sind Prüfungen zu absolvieren, soweit sie in der Schule nicht unterrichtet wurden.

Vor der Zulassung zum Studium sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen abzulegen:

a) aus Latein:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein Alte Geschichte und Altertumskunde
Klassische Archäologie, Archäologie
Klassische Philologie
Klassische Philologie-Latein
Ägyptologie
Altertumswissenschaften
Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
b) aus Griechisch:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch Klassische Philologie-Griechisch
Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Griechisch
c) aus Darstellender Geometrie:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Darstellende Geometrie
d) aus Biologie und Umweltkunde:
Höhere Schule Studienrichtung

Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten ohne Pflichtgegenstand Biologie bzw. Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen

Erdwissenschaften
Biologie
Lehramtsstudium in den Unterrichtsfächern Biologie und Umweltkunde
Pharmazie
Humanmedizin
Zahnmedizin
Veterinärmedizin
Biomedizin und Biotechnologie
Molekulare Medizin

Achtung

Die Zusatzprüfung in Latein ist nicht notwendig, wenn dieses Fach an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen wurde.

Die Zusatzprüfung in Griechisch ist nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden erfolgreich besucht wurde.

Zusatzprüfungen aus Darstellende Geometrie sind nicht notwendig, wenn dieses Fach nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens 4 Wochenstunden erfolgreich absolviert wurde.

Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Naturwissenschaften, Biologie oder Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

Die Zusatzprüfung aus Biologie und Umweltkunde entfällt für sämtliche Studienrichtungen, in welchen ein Aufnahme- bzw. Auswahlverfahren vorgesehen ist, wenn das für die studienrechtlichen Angelegenheiten zuständige Organ feststellt, dass die Kenntnisse aus (angewandte) Naturwissenschaften, (angewandte) Biologie oder (angewandte) Biologie in Verbindung mit anderen Unterrichtsbereichen bereits im Aufnahmeverfahren vor der Zulassung enthalten sind.

Vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung bzw. für Bachelorstudien vor der Bachelorprüfung sind für folgende Studienrichtungen Zusatzprüfungen abzulegen:

a) aus Latein:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Latein Evangelische und katholische theologische Studienrichtungen
Rechtswissenschaften
Philosophie
Geschichte
Kunstgeschichte
Urgeschichte und Historische Archäologie
Musikwissenschaft
Sprachwissenschaft
Deutsche Philologie
Klassische Philologie-Griechisch
Anglistik und Amerikanistik
Romanistik
Slawistik
Finno-Ugristik
Byzantinistik und Neogräzistik
Altsemitische Philologie und orientalische Archäologie
Arabistik
Turkologie
Judaistik
Sprachen und Kulturen des Alten Orients
Pharmazie
Vergleichende Literaturwissenschaft
Skandinavistik
Humanmedizin
Zahnmedizin
Veterinärmedizin
Classica et Orientalia
Archäologien
Lehramtsstudium in den Unterrichtsfächern:
Katholische Religion,
Evangelische Religion,
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch,
Burgenlandkroatisch/Kroatisch,
Deutsch,
Englisch,
Französisch,
Geschichte, Sozialkunde und Politische Bildung
Griechisch,
Italienisch,
Polnisch,
Russisch,
Slowakisch,
Slowenisch,
Spanisch,
Tschechisch,
Ungarisch;
b) aus Griechisch:
Höhere Schule Studienrichtung
Höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Griechisch Klassische Philologie
Klassische Philologie-Latein
Byzantinistik und Neogräzistik
Evangelische Fachtheologie
Katholische Fachtheologie
Katholische Religionspädagogik (mit Ausnahme der Bachelorstudien
Katholische Religionspädagogik und Religionspädagogik)
Alte Geschichte und Altertumskunde
Altertumswissenschaften
Klassische Archäologie, Archäologie
Lehramtsstudium im Unterrichtsfach Latein
c) aus Darstellender Geometrie:
Höhere Schule Studienrichtung
Allgemeinbildende höhere Schulen ohne Pflichtgegenstand Darstellende Geometrie
Höhere Lehranstalt textilkaufmännischer Richtung
Höhere Lehranstalt für Reproduktions- und Drucktechnik
Höhere Lehranstalt für Tourismus (Höhere Lehranstalt für Fremdenverkehrsberufe)
Handelsakademie
Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe
Höhere land- und forstwirtschaftliche Lehranstalten (ausgenommen für Landtechnik und Forstwirtschaft)
Bildungsanstalt für Sozialpädagogik
Bildungsanstalt für Elementarpädagogik
Bauingenieurwesen
Architektur
Maschinenbau
Wirtschaftsingenieurwesen-Maschinenbau
Verfahrenstechnik
Vermessung und Geoinformation
Angewandte Geowissenschaften
Bergwesen
Metallurgie
Industrielle Umweltschutz- und Verfahrenstechnik
Kunststofftechnik
Montanmaschinenbau
Petroleum Engineering
Werkstoffwissenschaft
Mechatronik
Industrial Design
Recyclingtechnik
Industrielogistik
Industrielle Energietechnik

Achtung

Die Zusatzprüfung aus Latein entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Latein an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich abgeschlossen hat.

Die Zusatzprüfung aus Griechisch entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Griechisch nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens zehn Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

Die Zusatzprüfung aus Darstellender Geometrie entfällt, wenn die Schülerin/der Schüler Darstellende Geometrie nach der 8. Schulstufe an einer höheren Schule im Ausmaß von mindestens vier Wochenstunden erfolgreich besucht hat.

Zusatzprüfungen sind gemäß den Bestimmungen des Schulunterrichtsgesetzes abzulegen.

Diese Zusatzprüfungen können auch in Form von Ergänzungsprüfungen an der Universität oder der Pädagogischen Hochschule abgelegt werden.

In den Curricula (Studienplänen) der oben genannten Studienrichtungen kann vorgesehen werden, dass die Zusatzprüfung als Voraussetzung für die Anmeldung zu einem bestimmten Modul oder zu einer bestimmten Lehrveranstaltung bereits vor vollständiger Ablegung der ersten Diplomprüfung oder der Bachelorprüfung abzulegen ist.

Letzte Aktualisierung: 31. August 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung