Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Ich werde geklagt

Eine Klage kommt meist nicht völlig überraschend, sondern kündigt sich an. In der Regel ist eine Auseinandersetzung schon länger im Gange, eine Rechnung unbezahlt oder eine Erbschaft streitig. Auch familienrechtliche Angelegenheiten haben eine Vorlaufzeit.

Kein Schreiben wegwerfen

Jedes Schreiben, in dem Ansprüche behauptet werden, sollte gelesen und der Absender beachtet werden. Wenn ein Schreiben vom Gericht mit einer Aufforderung zur Bezahlung einer Forderung kommt, ist Eile geboten.

Beispiel

Sie bekommen eine Mahnklage zugestellt. Sollten Sie keinen Einspruch erheben, entsteht ein rechtskräftiger Exekutionstitel, der durchgesetzt werden kann, auch wenn der Anspruch objektiv nicht zu Recht besteht.

Unterlagen vorbereiten

Das Sammeln aller Unterlagen und auch Notizen über Namen potenzieller Zeugen ist empfohlen, um die Version der Sachlage zweifelsfrei vor dem Richter darlegen zu können. Nähere Informationen dazu finden sich im Kapitel "Ablauf eines Zivilverfahrens".

Beratungsstellen aufsuchen

Die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern haben an bestimmten Beratungsstellen als Serviceangebot die "Erste Anwaltliche Auskunft" eingerichtet. In einem ersten kostenlosen Orientierungsgespräch wird Hilfe bezüglich der Rechtslage und der weiteren Vorgehensweise in einem konkreten Fall angeboten. Nähere Informationen darüber, wo diese Beratungsgespräche stattfinden, finden sich auf den Seiten der Rechtsanwaltskammern der Bundesländer ( RAK).

Einigung suchen oder Klage beantworten

Wenn die eingeklagte Forderung zu Recht besteht, kann die beklagte Partei einen Einspruch unterlassen oder den Anspruch vor Gericht anerkennen – es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil. Damit kann eine längere Prozessdauer und damit auch weitere Prozesskosten verhindert werden.

Ist die beklagte Partei außerstande, eine eingeklagte Geldforderung sofort zu begleichen, kann unter Umständen eine Teilzahlung vereinbart werden. Damit werden zusätzliche Kosten zur Durchsetzung bzw. Exekution etwaiger Ansprüche vermieden.

Sollte die eingeklagte Forderung jedoch in den Augen der beklagten Partei nicht zu Recht bestehen, sollte diese – unter Einhaltung der angegebenen Frist – die Klage beantworten und Beweismittel zu ihrer Verteidigung anführen.

Tipp

Bedenken Sie jedoch immer auch die Kostenfolgen eines Zivilprozesses. Zur Einschätzung des Prozesserfolges empfiehlt es sich, im individuellen Einzelfall einen Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

Hinweis

Im zivilrechtlichen Verfahren besteht auch die Möglichkeit, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen. Die Initiative dazu geht vom Gericht oder von den Parteien aus. Ebenso kann ein "prätorischer Vergleichsversuch" beim zuständigen Bezirksgericht beantragt werden. Dabei wird noch vor der eigentlichen Klage versucht, einen gerichtlichen Vergleich zu schließen.

Weiterführende Links

Rechtsanwaltsverzeichnis ( ÖRAK)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 3. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion