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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

L17 – Allgemeines

Wer schon vor 18 mit Autos fahren möchte, kann die L17-Ausbildung (B-Führerschein mit 17 Jahren, "vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B") absolvieren. Die Ausbildung in der Fahrschule kann in diesem Fall bereits mit 15,5 Jahren begonnen werden, der Führerschein kann (frühestens) mit 17 Jahren ausgestellt werden.

Achtung:

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Hinweis:

Die L17-Ausbildung gibt es nur für die Führerscheinklasse B.

L17-Ausbildungsfahrten können als ein Teil der Führerscheinausbildung mit einer berechtigten Begleitperson (z.B. Eltern, Verwandte, Freundinnen/Freunde) im privaten Rahmen durchgeführt werden. Die übrige Ausbildung ist verpflichtend in einer Fahrschule zu absolvieren.

Ablauf der Ausbildung in L17:

Für die L17-Ausbildung gibt es außer dem Mindestalter für das Ablegen der praktischen Fahrprüfung (17 Jahre) und den Beginn mit der Ausbildung in der Fahrschule (15,5 Jahre) keine Altersbeschränkung. Es gibt auch keine Beschränkung, dass die Ausbildungsfahrten nur auf bestimmten Straßen oder in bestimmten Gebieten durchgeführt werden dürfen. Es darf jedoch nur innerhalb Österreichs gefahren werden.

Die L17-Lenkberechtigung ist drei Jahre lang, aber jedenfalls bis zum 21. Geburtstag ein Probeführerschein. Innerhalb des ersten Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung muss die Mehrphasenausbildung absolviert werden.

Außerhalb von Österreich wird die L17-Lenkberechtigung nach Kenntnisstand des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) nur in Deutschland, dem Vereinigten Koenigreich und Dänemark anerkannt. Das heißt, dass damit vor dem 18. Geburtstag nur in Österreich und in diesen vier Staaten gefahren werden darf. Ab dem 18. Geburtstag kann mit der L17-Lenkberechtigung in Österreich und überall im Ausland gefahren werden. Außerhalb des EWR muss jedoch unter Umständen – wie bei allen Lenkberechtigungen – eine englische Übersetzung des österreichischen Führerscheins oder ein internationaler Führerschein mitgeführt werden.

Hinweis:

Deutsche BF17-Prüfbescheinigung in Österreich anerkannt
In Deutschland wird für Führerscheinneulinge, die im Rahmen des Modells des "Begleitenden Fahrens" ab 17 ausgebildet wurden, vorerst kein Führerschein, sondern eine sogenannte "Prüfbescheinigung" ausgestellt, mit der unter 18 Jahren nur in Begleitung gefahren werden darf. Ab 18 Jahren kann der reguläre Führerschein beantragt werden. In Österreich wird diese Prüfbescheinigung bis zum 18. Geburtstag anerkannt. Das heißt, dass unter den gleichen Voraussetzungen wie in Deutschland (in Begleitung) gefahren werden darf. Ab dem 18. Geburtstag muss die Lenkerin/der Lenker im Besitz des regulären Führerscheins sein. Die in Deutschland bestehende "Nachfrist" von drei Monaten für die Ausstellung des Scheckkartenführerscheines wird in Österreich nicht anerkannt.

Letzte Aktualisierung: 07.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur