Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Betrug

Beim Betrug täuscht die Täterin/der Täter das Opfer bewusst über Tatsachen. Diese Täuschung muss einen Irrtum der Getäuschten/des Getäuschten zur Folge haben, der diese/diesen wiederum zu einer Vermögensverfügung (Handlung, Duldung oder Unterlassung; z.B. das Opfer gibt Sachen heraus; das Opfer erbringt Leistungen) veranlasst. Diese Vermögensverfügung der Getäuschten/des Getäuschten bewirkt, dass die Getäuschte/der Getäuschte oder eine dritte Person einen Vermögensschaden erleidet und führt gleichzeitig zu einer unrechtmäßigen Bereicherung der Täterin/des Täters oder einer anderen Person.

Der Vorsatz der Täterin/des Täters muss sich auf alle oben beschriebenen Merkmale (Tatbildmerkmale) beziehen. Darüber hinaus muss die Täterin/der Täter den Vorsatz haben, sich oder eine andere Person durch das Verhalten der Getäuschten/des Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern.

Der Betrug ist vollendet, wenn ein Vermögensschaden bei der getäuschten Person oder einer dritten Person eingetreten ist.

Strafrahmen

Für das Delikt "Betrug" ist eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen vorgesehen.

Wenn der Schaden 5.000 Euro z.B. 300.000 Euro übersteigt, kommen strengere Strafsätze zur Anwendung (schwerer Betrug). In diesem Fall muss die Schadenshöhe vom Vorsatz der Täterin/des Täters umfasst sein.

Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren ist vorgesehen, wenn:

  • durch die Tat ein Schaden von über 5.000 Euro herbeigeführt wird. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schaden 5.001 Euro beträgt.
  • ein Betrug mit mehr als geringem Schaden begangen wird, indem die Person über die Anwendung eines verbotenen Wirkstoffs oder einer verbotenen Methode nach der Anlage der Anti-Doping-Konvention zu Zwecken des Dopings im Sport täuscht.

Bei einem 300.000 Euro übersteigenden Schaden, dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Schaden 300.001 Euro beträgt, ist eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vorgesehen.

Rechtsgrundlage

Letzte Aktualisierung: 17.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion