Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Altersteilzeitgeld

Wenn Sie mit Ihrer Dienstgeberin/Ihrem Dienstgeber eine sogenannte Altersteilzeit bis zum Pensionsantritt vereinbart haben, erhalten Sie ein der verringerten Arbeitszeit entsprechendes Arbeitseinkommen sowie einen Lohnausgleich. Das Arbeitsmarktservice ersetzt der Dienstgeberin/dem Dienstgeber (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) einen Teil der finanziellen Aufwendungen (Lohnausgleich und Sozialversicherungsbeiträge), die ihr/ihm durch Ihren Übertritt in die Altersteilzeit über die tatsächlich geleistete Arbeitszeit hinaus zusätzlich entstehen. Ihre Dienstgeberin/Ihr Dienstgeber muss daher nur noch einen Teil Ihres Lohnes aufbringen, der andere Teil kommt vom Arbeitsmarktservice.

Ab 1. Jänner 2024 erfolgt eine stufenweise Reduzierung des abzugeltenden Aufwandes bei der Altersteilzeit in Form einer Blockzeitvereinbarung. Der abzugeltende Anteil wird von 2024 bis 2027 von derzeit 50 Prozent auf 20 Prozent sinken (pro Jahr um 7,5 Prozentpunkte) und danach pro Jahr um 10 Prozentpunkte. Für Altersteilzeitvereinbarungen in der Blockzeitvariante, deren Laufzeit ab dem Jahr 2029 beginnt, gebührt somit kein Altersteilzeitgeld (Aufwandsabgeltung) mehr.

Ferner wird die Teilpension in die Altersteilzeit integriert. Das Arbeitsmarktservice ersetzt (wie bisher) der Dienstgeberin bzw. dem Dienstgeber bei Vereinbarung einer Altersteilzeit mit Personen, die einen Anspruch auf Korridorpension haben, die gesamten finanziellen Aufwendungen.

Online-Ratgeber und -Rechner

Weiterführende Links

Altersteilzeitgeld (→ AMS)

Rechtsgrundlagen

§§ 27 bis 28 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 12. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz