Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Scooter

Allgemeines

Scooter können folgendermaßen grob eingeteilt werden:

  • Micro-Scooter: Muskelkraftbetriebene, zweirädrige Kleinfahrzeuge vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn. Informationen zur Benützung von Micro-Scootern finden sich auf der Seite "Spielen auf der Straße".
  • Elektro-ScooterKlein- und Miniroller mit einer höchstzulässigen Leistung von nicht mehr als 600 Watt und einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Informationen zur Benützung von Elektro-Scootern finden sich auf der Seite "Elektro-Scooter".
  • Benzin-Scooter: Zweirädrige Kleinfahrzeuge mit einem Benzinmotor als Scooter Antrieb für eine Person konzipiert
    • mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h sind sie als Kraftfahrzeuge definiert
    • mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert
  • Elektro-Moped/Elektro-Roller:
    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 25 km/h und einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt sind sie als Fahrräder definiert. Informationen zur Benützung von Fahrrädern finden sich auf der Seite "Fahrrad im Straßenverkehr".
    • Mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung sind sie als Motorfahrräder (Mopeds) definiert.

Benützung

Ausschließlich auf der für den Fahrzeugverkehr bestimmten Fahrbahn dürfen folgende Scooter verwendet werden:

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h und mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Da für als Motorfahrräder eingestufte Scooter eine Obergrenze von 45 km/h gilt, ist die Benützung von Autobahnen und Autostraßen verboten.

Lenkberechtigung

Für die folgenden Scooter wird ein Führerschein benötigt, und zwar unabhängig vom Alter:

  • Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung
  • Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Für das Lenken aller anderen Scooter-Arten wird keine Lenkberechtigung benötigt, jedoch müssen die Mindestaltersangaben berücksichtigt werden.

Alter

Wenn die/der Jugendliche einen Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h lenken will, benötigt sie/er zwar keine Lenkberechtigung, muss aber mindestens 16 Jahre alt sein.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

Folgende Punkte müssen unbedingt eingehalten werden, damit mit dem Fahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr gefahren werden darf:

Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit bis 10 km/h

  • Keine Sturzhelmpflicht
  • Es wird keine Zulassung und Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
  • Eine weiße 10-km/h-Tafel muss hinten vollständig sichtbar angebracht werden
  • Mitführverpflichtung: Die Bescheinigung über Bauartgeschwindigkeit, Fahrgestell- und Motornummer muss immer mitgeführt werden.
  • Technische Ausrüstung: Es muss mindestens eine Bremsanlage, zwei Leuchten (mit denen nach vorne weißes und nach hinten rotes Licht ausgestrahlt wird) sowie hinten mindestens zwei rote Rückstrahler vorhanden sein.

Elektro-Moped/Elektro-Roller mit einer Bauartgeschwindigkeit über 25 km/h oder mehr als 250 Watt Nenndauerleistung

Benzin-Scooter mit einer Bauartgeschwindigkeit über 10 km/h

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 11.04.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur