Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Befreiung vom ORF-Beitrag

Allgemeine Informationen

Seit 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") von der OBS eingehoben.

Der ORF-Beitrag ersetzt die bisherige GIS-Gebühr.

Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen.

Hinweis

Gültige Befreiungsbescheide bleiben weiterhin aufrecht.

Voraussetzungen

Wer einen Antrag stellt, muss

  • volljährig sein,
  • darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Befreiung bzw. der Zuschussleistung vorgeschoben sein und
  • den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die die Befreiung gelten soll.

Das Haushaltsnettoeinkommen (→ OBS) aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

 Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:

Anspruchsberechtigt sind außerdem gehörlose Personen.

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS)
(ehemalige GIS)

Für Fragen hat die OBS eine Servicehotline eingerichtet:
050 200 800 (Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr)

Weitere Informationen zum → Kontakt mit der OBS finden Sie auf deren Website.

Verfahrensablauf

Antrag auf Befreiung

Ein Online-Tool auf der Website der OBS führt Sie durch das zweistufige Verfahren der Befreiung:

  • Stufe 1: Prüfung der gesetzlichen Anspruchs­grundlage (Grunddaten)
  • Stufe 2: Berechnung des Haushalts­netto­einkommens (Eingaben)

Unter dem Punkt "Ver­voll­ständigen" haben Sie die Möglichkeit Ihre persönlichen Daten für einen Befreiungs­antrag zu ergänzen.

Am Ende stehen ein Befreiungs­antrag, eine Checkliste mit allen notwendigen Unterlagen sowie das Ergebnis der Berechnung personalisiert für Sie unter "Download" bereit.

Wenn Sie Ihre Daten nicht mithilfe des Befreiungsrechners vervollständigen möchten, steht das Antragsformular zum Download zur Verfügung.

Begünstigungsende – Wegfall der Begünstigung

Der Wegfall der Voraussetzung für die Begünstigung muss der OBS umgehend gemeldet werden.

Die Entziehung einer Befreiung kann rückwirkend mit dem Zeitpunkt ausgesprochen werden, an dem die Voraussetzung für die Begünstigung weggefallen ist.

Jedenfalls erlischt die Begünstigung durch:

  • Verzicht, Tod oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit
  • Abmeldung der Hauptwohnsitzadresse
  • Übersiedlung
  • Ablauf des Befreiungszeitraums
  • Übertragung, Kündigung oder Auflassung des Kommunikationsdienstes
  • Entziehung oder missbräuchliche Weitergabe des Kommunikationsdienstes an Dritte

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 13. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion