Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist gemeinsam mit dem Parlament, dem Europäischen Rat (Staats- und Regierungschefs) und dem Rat der Europäischen Union (Ministerebene) das zentrale Organ der Europäischen Union. Sie erstellt Vorschläge für neue europäische Rechtsvorschriften. Sie führt das Tagesgeschäft der EU, indem sie die politischen Maßnahmen umsetzt und die Mittel der Europäischen Union verwaltet. Die Europäische Kommission verfügt als zentrale Aufgabe über das Initiativrecht, d.h. das Recht, Gesetzesvorschläge vorzulegen, die in der Folge vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union beschlossen werden können.

Aufgaben der Europäischen Kommission

Die zentrale Aufgabe der Europäischen Kommission ist es, die gesamten Interessen der EU zu vertreten. Sie überwacht die unterschiedlichen Politikbereiche und setzt die Interessen um, indem sie:

  • dem Parlament sowie dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften macht (Initiativrecht)
  • den EU-Haushaltsplan verwaltet
  • gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof das EU-Recht durchsetzt
  • die EU auf internationaler Ebene vertritt

Initiativrecht

Die Kommission hat die Möglichkeit, neue Rechtsvorschriften vorzuschlagen, welche im Interesse der EU und deren Bürgerinnen/Bürger sind. Fällt ein Bereich nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, so handelt die Kommission nur dann, wenn ihre Maßnahmen (Rechtsvorschriften) wirksamer als auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sind (Subsidiaritätsprinzip).

Haushaltsplan

Die Kommission legt in Zusammenarbeit mit dem Rat und dem Parlament den "Finanzrahmen" der EU fest. Dabei werden die langfristigen Ausgabeziele und -prioritäten für die EU bestimmt. Darüber hinaus erstellt die Kommission den jährlichen Haushaltsplan. Dieser muss vom Parlament und vom Rat angenommen werden. Weiters überwacht die Kommission, wofür z.B. Europäische Agenturen oder nationale/regionale Behörden die EU-Mittel ausgeben. Die Prüfung des Haushaltsplanes übernimmt der Europäische Rechnungshof.

EU-Recht

Die Europäische Kommission überprüft die ordnungsgemäße Anwendung von EU-Recht in den Mitgliedstaaten. Sie wird in diesem Zusammenhang als "Hüterin der Verträge" bezeichnet. Die Kommission hat die Möglichkeit, einen EU-Mitgliedstaat, der EU-Rechtsvorschriften nicht anwendet, aufzufordern, dies zu tun. Schließlich kann die Kommission auch den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dieser kann Strafen an Mitgliedstaaten verhängen, aber auch Organe der EU aburteilen.

Vertretung der EU

Die Europäische Kommission vertritt die EU in bestimmten internationalen Gremien, wie z.B. der Welthandelsorganisation. Weiters ist die Europäische Kommission jene Institution innerhalb der EU, die internationale Verträge im Namen der EU aushandelt.

Zusammensetzungen der Europäischen Kommission

Die Kommission setzt sich aus ihrer Präsidentin/ihrem Präsidenten, der hohen Vertreterin/dem hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitk und den übrigen Kommissarinnen/Kommissaren zusammen. Dabei stellt jeder EU-Mitgliedstaat eine Kommissarin/einen Kommissar. Diese übernehmen jeweils einen von der Kommissionspräsidentin/vom Kommissionspräsidenten zugewiesenen Politikbereich innerhalb der Kommission. Da die Kommissarinnen/Kommissare im Sinne der Europäischen Union arbeiten, haben diese ihr Amt unabhängig auszuüben und sind keine Vertreterinnen/Vertreter ihrer nationalen Staaten. Die Kommissionspräsidentin/der Kommissionspräsident wird vom Europäischen Parlament gewählt, der Kandidatinnen-Vorschlag/Kandidaten-Vorschlag kommt vom Europäischen Rat. Das Parlament muss einer neuen Kommission seine Zustimmung geben. Weiters kann das Parlament einen Misstrauensantrag stellen und die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Die Amtszeit der Kommission beträgt fünf Jahre.

Eine Liste der Mitglieder der Europäischen Kommission "von der Leyen" und deren Aufgaben findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Sitz und Vertretung

Die Europäische Kommission hat ihren Hauptsitz in Brüssel bzw. Luxemburg. Sie verfügt außerdem über Büros (sogenannte "Vertretungen") in allen EU-Mitgliedstaaten sowie über Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit. 

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion