Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Bissverletzungen

Bei Verletzung eines Menschen durch einen Hundebiss hat bei wutkranken bzw. wutverdächtigen Tieren (Tollwut) eine Anzeige an die örtlich zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (Gesundheitsamt) zu erfolgen. Wutverdächtig ist ein Tier, wenn Tollwut nicht ausgeschlossen werden kann.

Sollte aus dem Biss eine schwere Körperverletzung resultieren, ist die Ärztin/der Arzt jedenfalls verpflichtet, eine Anzeige bei der Kriminalpolizei oder der Staatsanwaltschaft zu prüfen.

Wutverdächtige Hunde, die die Verletzungen verursacht haben, müssen nicht eingeschläfert werden, sofern sie zehn Tage lang sicher verwahrt sind und innerhalb dieser Zeit zweimal von einer Tierärztin/einem Tierarzt auf Tollwut untersucht wurden. Die erste Untersuchung hat bei einer Tierärztin/einem Tierarzt unmittelbar nach der Verletzung zu erfolgen, die zweite Untersuchung am zehnten Tag nach der Verletzung.

Die Tierärztin/der Tierarzt muss das Ergebnis beider Untersuchungen auf einem Formblatt eintragen und dieses der Polizei und den Gesundheitsbehörden übermitteln.

Hinweis

Falls sich die Tierhalterin/der Tierhalter weigern sollte, diese Untersuchungen durchführen zu lassen, können Sie sich als Betroffene/Betroffener an die nächste Veterinärbehörde oder an die Polizei wenden.

Die Tötung oder der Verkauf des Tieres während der zehntägigen Beobachtungsdauer ist verboten. Wenn Tiere während dieser Beobachtungszeit verenden oder aus anderen Gründen getötet werden müssen, ist dies der nächsten Veterinärbehörde zu melden.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz