Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Fischen in Kärnten – Rechte des Fischereischutzorgans

Fischereischutzorgane des Landes Kärnten müssen den Schutz der Fischereireviere vor unbefugter Ausübung des Fischfangs sicherstellen und die Einhaltung der relevanten Bestimmungen überwachen.

Sie sind – unter anderem – befugt,

  • auf frischer Tat betretene oder einer Verwaltungsübertretung verdächtige Personen anzuhalten, ihre Identität zu überprüfen und sie zum Sachverhalt zu befragen,
  • in bestimmten Fällen bei Verübung einer strafbaren Handlung durch Personen, die dem Organ unbekannt sind, eine Festnahme durchzuführen,
  • solche Personen, wenn sie flüchten, über das Fischereirevier hinaus zu verfolgen und dort festzunehmen,
  • Fahrzeuge und Gepäckstücke von Personen zu untersuchen, die auf frischer Tat betreten werden oder einer Verwaltungsübertretung dringend verdächtig sind und
  • Fanggeräte, Fangvorrichtungen, Fangmittel und Behältnisse von Personen zu kontrollieren, die verdächtig sind, fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderzuhandeln.

Rechtsgrundlagen

§ 43 Kärntner Fischereigesetz (K-FG)

Letzte Aktualisierung: 18. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion