Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Beschwerderecht

Beschwerden können – je nach ihrer Art – bei unterschiedlichen Stellen eingebracht werden:

  • Wünsche und ordentliche Beschwerden können von Soldatinnen/von Soldaten bei ihrem Einheitskommandanten mündlich (beim Rapport) vorgebracht oder schriftlich (an die jeweilige militärische Dienststelle, bei der der Dienst versehen wird) eingereicht werden.
    Die Frist zur Einbringung einer ordentlichen Beschwerde endet am siebenten Tag nach Kenntnis des Beschwerdegrundes.
  • Außerordentliche Beschwerden können eingebracht werden:
    • Bei der Parlamentarischen Bundesheerkommission:
      Stellungspflichtige, Wehrpflichtige und Soldatinnen/Soldaten können bei dieser Stelle Beschwerden über persönlich betreffende Mängel und Übelstände im militärischen Dienstbereich, insbesondere über erlittenes Unrecht oder Eingriff in dienstliche Befugnisse schriftlich oder mündlich vorbringen.
    • Bei der militärischen Dienststelle, bei welcher die Beschwerdeführerin/der Beschwerdeführer Dienst versieht:
      Die Dienststelle ist verpflichtet, eine solche Beschwerde unverzüglich unter Ausschluss des Dienstweges direkt an die Parlamentarische Bundesheerkommission zu übermitteln.
      Das Recht zur Einbringung einer außerordentlichen Beschwerde erlischt ein Jahr nach Kenntnis des Beschwerdegrundes, jedenfalls aber zwei Jahre nach Wegfall des Beschwerdegrundes.
    • Bei der Volksanwaltschaft:
      Ist im Rahmen eines Verfahrens der Instanzenzug bereits voll ausgeschöpft und gegen eine Entscheidung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport kein Rechtsmittel mehr zulässig, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Beschwerde an diese Institution zu richten.

Hinweis

Auch bei der Ergänzungsabteilung des für Sie zuständigen Militärkommandos können Fragen, Beschwerden oder Wünsche eingebracht werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung