Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Bescheinigung der Stellungskommission ("Tauglichkeitsbescheinigung")

Nach Abschluss des Stellungsverfahrens wird die Eignung zum Wehrdienst mit einem der folgenden Beschlüsse festgestellt:

"Tauglich"

Der Wehrdienstpflichtige ist für den Wehrdienst geeignet und hat grundsätzlich nach Ablauf von sechs Monaten nach der Stellung mit der Einberufung zum Wehrdienst zu rechnen, sofern er nicht bis spätestens zwei Tage vor Zustellung des Einberufungsbefehles eine mängelfreie Zivildiensterklärung abgibt.

Die Tauglichkeit sollte der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber des Wehrdienstpflichtigen bekannt gegeben werden, damit dieser oder diese Gelegenheit hat, eventuell bei der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos eine befristete Befreiung von der Verpflichtung zur Leistung des Präsenzdienstes für den Arbeitnehmer zu beantragen.

Falls zwischen Stellung und Einberufung schwere Erkrankungen oder Unfallfolgen eingetreten sind, muss dies unter Vorlage eines ärztlichen Befundes der Ergänzungsabteilung des zuständigen Militärkommandos gemeldet werden.

"Vorübergehend untauglich"

Der Wehrdienstpflichtige ist im Moment nicht für den Wehrdienst geeignet und wird nach Ablauf einer von der Stellungskommission festgelegten Frist neuerlich zu einer Stellung geladen.

"Untauglich"

Der Wehrdienstpflichtige verfügt nicht über die für den Wehrdienst notwendige körperliche oder geistige Eignung und wird daher weder zur Leistung eines Wehrdienstes einberufen, noch wird er zivildienstpflichtig werden können.

Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass das durchgeführte Stellungsverfahren ausgesetzt wird, weil der Wehrdienstpflichtige einer außerhalb der Stellung durchzuführenden Facharztuntersuchung unterzogen werden muss. In diesem Fall ergeht kein Stellungsbeschluss, sondern das Stellungsverfahren wird nach Einlangen des Facharztbefundes fortgesetzt.

Achtung

  • Ab Erhalt der Bescheinigung der Stellungskommission mit dem Beschluss "tauglich" hat der Wehrpflichtige mindestens sechs Monate Zeit, eine Zivildiensterklärung einzubringen. Sollte er diese bis zwei Tage vor der Einberufung zum Präsenzdienst nicht einbringen, bleibt er bis auf weiteres wehrpflichtig.
  • Ist aufgrund eines zwischen Stellung und Einberufung eingetretenen Ereignisses wie z.B. einem Unfall mit schweren gesundheitlichen Folgen oder einer schweren Erkrankung eine Änderung der Eignung zum Wehrdienst zu erwarten, kann der Wehrpflichtige die Durchführung einer neuerlichen Stellung beantragen.
  • Bereits bei der Stellung kann der Wehrdienstpflichtige eine Truppe oder eine Kaserne angeben, in der er bevorzugt den Wehrdienst antreten möchte. Eine gute Begründung erhöht die Chance auf einen Dienst am Wunschort.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 5. August 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Landesverteidigung