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Vereine | Sankt Georgen am Ybbsfelde
Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Exekutionsbewilligung

Allgemeine Informationen

Das Exekutionsverfahren wird durch einen schriftlichen oder mündlichen Exekutionsantrag des Gläubigers beim zuständigen Bezirksgericht eingeleitet.

Voraussetzungen

Der Antrag muss folgende Elemente enthalten:

  • Genaue Bezeichnung des Antragstellers.
  • Genaue Bezeichnung des Verpflichteten sowie die Angabe der für die Ermittlung des zuständigen Exekutionsgerichts notwendigen Umstände.
  • Bestehender Anspruch gegen den Verpflichteten.
  • Den für den Anspruch vorhandenen Exekutionstitel.
  • Falls im Antrag nicht bestimmte Exekutionsmittel angegeben werden, sind vom Antrag automatisch mehrere Exekutionsmittel umfasst: Beim "einfachen Exekutionspaket" die Fahrnisexekution, die Gehaltsexekution und die Aufnahme eines Vermögensverzeichnisses; beim "erweiterten Exekutionspaket" (bei Forderungen über 10.000 Euro oder falls das einfache Exekutionspaket erfolglos war) zudem die Forderungsexekution und die Exekution auf Vermögensrechte.
  • Zur Beachtung: Die Exekution auf unbewegliches Vermögen ist auch vom erweiterten Exekutionspaket nicht umfasst und muss gesondert beantragt werden.
  • Allenfalls die genaue Bezeichnung der Exekutionsobjekte.
  • Bei Geldforderungen sind zusätzlich anzugeben: Der Betrag, der auf dem Exekutionsweg hereingebracht werden soll, die beanspruchten Nebengebühren, gegebenenfalls Zinsen und Wertsicherungen.

Zuständige Stelle

  • Das Bezirksgericht, in dessen Sprengel der Verpflichtete den allgemeinen Gerichtsstand (Wohnsitz) hat.
  • Bei der Verwertung von Liegenschaften das Bezirksgericht, bei dem das entsprechende Grundbuch geführt wird.

Zusätzliche Informationen

Tipp:

Verwenden Sie zur Beantragung der Zwangsvollstreckung bei dem zuständigen Gericht das Formular "Exekutionsantrag". Beim Ausfüllen des Antrags können Sie am Amtstag der Bezirksgerichte die Hilfe eines Rechtspflegers in Anspruch nehmen. Exekutionsanträge können – im PDF-Format – auch online an die Gerichte übermittelt werden.

Weiterführende Links

Gerichtssuche ( BMJ)

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 06.06.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion