Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Gleichbehandlung in der Lehre

Allgemeines zur Gleichbehandlung in der Lehre

Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung machen, hat der Lehrbetrieb die Grundsätze der Gleichbehandlung einzuhalten. Alle im Unternehmen haben das Recht, so behandelt zu werden, dass das Gleichbehandlungsgebot nicht verletzt wird.

Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung einer Stelle oder eines Lehrplatzes nicht diskriminiert werden. Weder Qualifikationen noch berufliche Kenntnisse oder Talente sind abhängig von Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Alter oder sexueller Orientierung.

Aber auch im Ausbildungsalltag selbst darf die Unternehmerin/der Unternehmer beispielsweise einem männlichen Lehrling nicht mehr zahlen als einem weiblichen Lehrling, der im gleichen Lehrjahr ist.

Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch unterschiedliche Angebote. So setzt das Arbeitsmarktservice Österreich (AMS) bei der Förderung der Lehrausbildung auch einen Schwerpunkt auf die Ausbildungsförderung von Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz/bei der Lehrstelle

Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für sexuelle Belästigung eine eigene Strafbestimmung vor (§ 218 StGB).

Darüber hinaus verbietet das Gleichbehandlungsgesetz jede sexuelle Diskriminierung. Dies gilt aber nicht nur für die handelnden Personen selbst, sondern auch für die Unternehmen, die ihre Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter vor sexueller Belästigung und Diskriminierung durch Kolleginnen/Kollegen oder Kundinnen/Kunden schützen muss.

Wenn jemand eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter berührt (beispielsweise Po-Kneifen oder Po-Klapsen) oder sexuelle Anspielungen (egal in welcher Form, das heißt in Telefongesprächen, E-Mails oder per SMS) macht, gilt dies als sexuelle Belästigung. Aber auch anzügliche Witze oder anzügliche Bemerkungen fallen bereits darunter.

Wer sexuell belästigt wird, darf sich nicht einschüchtern lassen und sollte sich wehren. Auch wenn andere als "harmlos" abtun, was dieser Person passiert – es geht darum, dass sie/er dies als unangenehm empfindet! Es gilt, seiner eigenen Wahrnehmung zu vertrauen und der Belästigerin/dem Belästiger gegenüber deutlich zu äußern, dass diese Behandlung nicht toleriert wird. Außerdem ist es für die Belästigte/den Belästigten wichtig, mit Personen zu sprechen, denen sie/er vertraut und von denen sie/er annehmen kann, dass sie die Informationen auch vertraulich behandeln. Es kann beispielsweise auch die Betriebsrätin/der Betriebsrat darüber informiert werden.

Tipp

Noch ausführlichere Informationen und Tipps, wie gegen sexuelle Belästigung vorgegangen werden kann sowie weitere Beispiele, was unter "sexueller Belästigung" zu verstehen ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wer das Gefühl hat, nicht gleich behandelt zu werden wie seine Kolleginnen/Kollegen oder wer an seinem Arbeitsplatz (sexuell) belästigt wird, hat die Möglichkeit, sich an folgende Personen oder Stellen zu wenden:

  • Betriebsrätin/Betriebsrat (wenn diese/dieser in der Firma bestellt ist)
  • Arbeiterkammer deines Bundeslandes
  • Gewerkschaft
  • Gleichbehandlungsanwaltschaft

Tipp

Alle wichtigen Informationen zur Gleichbehandlungsanwaltschaft, deren Aufgaben und Kontaktadressen finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz