Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit

Aktuelle Informationen zu Teilqualifikation/ Lehre in verlängerter Lehrzeit, Lehre für leistungsschwächere Jugendliche, Berufsausbildungsassistenz, Sonderschulabgängern

Für leistungsschwächere Jugendliche gibt es mehrere Möglichkeiten, zu einem Lehrabschluss zu kommen:

  • Die Lehrzeit kann um ein Jahr (ausnahmsweise um bis zu zwei Jahre) verlängert werden, wenn dadurch ein positiver Lehrabschluss ermöglicht werden kann.
  • Der Ausbildungsvertrag kann bestimmte Teilqualifikationen (die Grundlagen des Berufsbildes des Lehrberufes) festlegen. Dies ist im Rahmen einer Ausbildungsdauer von ein bis drei Jahren möglich.

Zielgruppen sind:

  • Sonderschulabgängerinnen/Sonderschulabgänger
  • Jugendliche ohne oder mit negativem Hauptschulabschluss
  • Menschen mit besonderen Bedürfnissen gemäß Behinderteneinstellungsgesetz
  • Personen, die das Arbeitsmarktservice (AMS) aus anderen Gründen in kein reguläres Lehrverhältnis vermitteln kann

Ob der Lehrling für diese Form der Berufsausbildung infrage kommt, prüft das Sozialministeriumservice im Rahmen des Jugendcoachings oder das Arbeitsmarktservice (AMS).

Für die Berufsschulpflicht (→ USP) gilt, dass Jugendliche mit verlängerter Lehrzeit normal berufsschulpflichtig sind, jene mit Teilqualifikation dann, wenn dies in den individuellen Ausbildungszielen vereinbart wurde.

Berufsausbildungen gemäß § 8b BAG werden durch sozialpädagogisch ausgebildete Berufsausbildungsassistentinnen/Berufsausbildungsassistenten begleitet. Diese führen auch (gemeinsam mit einer Expertin/einem Experten des jeweiligen Berufsbereiches) für die in Teilqualifikation ausgebildeten Jugendlichen eine maßgeschneiderte Abschlussprüfung (→ USP) durch. Die Beauftragung der Berufsausbildungsassistenz erfolgt durch das Arbeitsmarktservice (AMS) oder das Sozialministeriumservice.

Hinweis

Zwischen den beiden Ausbildungsmöglichkeiten der Berufsausbildung gemäß § 8b BAG kann auch gewechselt werden. Auch der Wechsel von einer Berufsausbildung gemäß § 8b BAG in ein reguläres Lehrverhältnis (und umgekehrt) ist möglich.

Tipp

Viele weitere zielgruppengerecht aufbereitete Informationen zum Thema "Lehre" finden sich im Kapitel "Bildung und Neue Medien" auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 8b Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Letzte Aktualisierung: 24. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus