Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Frei finanzierte Eigentumswohnungen

Frei finanzierte Eigentumswohnungen können zum Marktpreis verkauft werden, also zu jenem Preis, den die Verkäuferin/der Verkäufer erzielen kann.

Wird die Wohnung erst errichtet, wird der endgültige Kaufpreis meist nachträglich bestimmt. Wichtig ist, dass Zeitpunkt und Höhe der Zahlungen dem Baufortschritt entsprechen und der Kaufpreis in Etappen geleistet wird.

Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums

Noch vor der ersten Zahlung sollte die grundbücherliche Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentums erfolgen (grundbücherliche Sicherung).

Die Wohnungseigentumsbewerberin/der Wohnungseigentumsbewerber oder die Wohnungseigentumsorganisatorin/der Wohnungseigentumsorganisator muss beantragen, dass die Einräumungszusage im Grundbuch angemerkt wird. Ist die Organisatorin/der Organisator nicht alleinige Eigentümerin/alleiniger Eigentümer, ist die Zustimmung aller weiteren Miteigentümerinnen/Miteigentümer erforderlich. Eine öffentliche Beglaubigung dieser Zustimmungserklärungen ist nicht notwendig. In der Anmerkung müssen der Wohnungseigentumsbewerber und die Bezeichnung des Objekts genannt werden. 

Für künftige Wohnungseigentümerinnen/Wohnungseigentümer eine Erleichterung: Wenn bereits vor der Begründung des Wohnungseigentums das Miteigentum an einem Anteil der Liegenschaft in das Grundbuch einverleibt oder die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum an einem Anteil im Grundbuch eingetragen wurde, kann die notwendige Veränderung der bestehenden Miteigentumsanteile durch Berichtigung im Grundbuch erfolgen. Voraussetzung dafür ist die Zustimmung aller Miteigentümerinnen/Miteigentümer, Wohnungseigentumsbewerberinnen/Wohnungseigentumsbewerber und bestimmter Buchberechtigter. 

Kostenorientierter Preis

Beim Vertragsabschluss wird ein vorläufiger Kaufpreis vereinbart. Die Verkäuferin/der Verkäufer darf Kostensteigerungen zwischen Vertragsunterzeichnung und Fertigstellung auf die Käuferin/den Käufer überwälzen. Hier müssen die Kalkulationsgrundlagen und der Kalkulationsstichtag für den vorläufigen Preis und die Preissteigerung genau festgelegt werden. Die Geltendmachung der Preissteigerung erfolgt mit der Endabrechnung.

Höchstpreis

Beim Höchstpreis darf die Verkäuferin/der Verkäufer Preissteigerungen nur bis zu einer im Vorhinein festgelegten Grenze geltend machen, z.B. bis zu vier Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.

Fixpreis

Beim Fixpreis wird ein verbindlicher Kaufbetrag festgelegt. Preissteigerungen dürfen nicht weiterverrechnet werden, eine Endabrechnung erfolgt nicht.

Bei frei finanzierten Eigentumswohnungen, die vor Fertigstellung verkauft werden, gilt in der Regel das Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Dieses schützt Käuferinnen/Käufer durch verpflichtende Sicherungsmechanismen (z.B. Treuhandabwicklung, Bankgarantie oder Versicherung) und regelt die Zahlungsmodalitäten nach Baufortschritt.

Wohnen im Eigentum (→ AK)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 01.01.2025
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz