Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Bundesregierung

Allgemeines zur Bundesregierung

Die Bundesregierung als Kollegium ist eines der obersten Vollzugsorgane des Bundes, neben dem Bundespräsidenten und den einzelnen Bundesministerinnen/Bundesministern. Der Sitz der Bundesregierung ist in Wien.

Die Mitglieder der Bundesregierung werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers ernannt. Als Mitglied der Bundesregierung können nur Personen ernannt werden, die zum Nationalrat wählbar sind. Dies bedeutet nicht, dass die Mitglieder der Bundesregierung auch dem Nationalrat angehören müssen. Vor Amtsantritt werden die Mitglieder der Bundesregierung vom Bundespräsidenten angelobt.

Mitglieder der Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus:

  • Bundeskanzlerin/Bundeskanzler
  • Vizekanzlerin/Vizekanzler
  • Bundesministerinnen/Bundesminister

Die Bundeskanzlerin/der Bundeskanzler übernimmt den Vorsitz der Bundesregierung und ist Leiterin/Leiter des Bundeskanzleramtes. Der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler kommen besondere Koordinationsaufgaben zu, ein Weisungsrecht gegenüber anderen Bundesministerinnen/Bundesministern hat er aber nicht. Zur Vertretung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers ist die Vizekanzlerin/der Vizekanzler berufen.

Die einzelnen Aufgaben der Bundesverwaltung werden von den Bundesministerien übernommen, mit deren Leitung je eine Bundesministerin/ein Bundesminister betraut ist. Derzeit gibt es 12 Bundesministerien in Österreich. Die Anzahl und Zuständigkeiten der einzelnen Bundesministerien werden durch das Bundesministeriengesetz geregelt.

Aufgaben der Bundesregierung

Eine der wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung ist, darüber zu beschließen, ob ein Gesetzesvorschlag in den Nationalrat zur Beschlussfassung eingebracht wird (sogenannte "Regierungsvorlage"). Die Bundesregierung ordnet die Wahl des Nationalrates und des Bundespräsidenten an, kann Einsprüche gegen Gesetzesbeschlüsse des Landtages erheben und stimmt der Mitwirkung von Bundesorganen an der Vollziehung eines Landesgesetzes zu.

Weitere Befugnisse können der Bundesregierung durch Bundesgesetze zugewiesen werden.

Hinweis

Die Aufgaben der Bundesregierung sind von den Aufgaben der einzelnen Bundesministerinnen/Bundesminister zu unterscheiden.

Weiterführende Links

Die Österreichische Bundesregierung (→ Bundeskanzleramt)

Rechtsgrundlagen 

Letzte Aktualisierung: 8. Jänner 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion