Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Ehrenbeleidigung

Es ist verboten, eine andere Person öffentlich oder vor mehreren Leuten (mindestens drei von der Täterin/von dem Täter und vom Opfer verschiedenen Personen)

  • zu beschimpfen
  • zu verspotten
  • am Körper zu misshandeln oder
  • ihr/ihm mit einer körperlichen Misshandlung zu drohen.

Für das Delikt der Beleidigung ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Monaten oder eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen.

Unter den Begriff Ehrenbeleidigung fallen unter anderem Schimpfwörter und Spott in der Öffentlichkeit (z.B. dämlich, bescheuert, Schwein). Öffentlichkeit liegt dann vor, wenn die Handlung unmittelbar von einem größeren Personenkreis wahrgenommen werden kann. In Foren, Chats und auf Homepages kann eigentlich immer von einer Öffentlichkeit ausgegangen werden.

Entschuldigt ist aber, wer sich zu einer Beleidigung hinreißen lässt, weil er auf eine Beleidigung eines anderen begreiflicherweise reagiert, also zurückschlägt. Der "Gegenschlag" muss aber rasch nach der ersten Beleidigung erfolgen. Dies ist vor allem bei Chats bedeutsam. Empfehlenswert ist diese Vorgangsweise aber jedenfalls nicht

Achtung:

Selbst bei anonymer Beteiligung in einem Chatroom, kann eine Beleidigung vorliegen. Wenn die beleidigte Person z.B. regelmäßig unter dem gleichen Nickname auftritt und auf Grund des Imageverlustes diesen Nickname nicht mehr verwenden kann.

Meldung an den Betreiber

Wird das Delikt der Beleidigung im Internet beispielsweise durch die Veröffentlichung eines Beitrages in einem Chat- oder Diskussionsforum oder durch das Publizieren eines Beitrages auf einer Website begangen, besteht die Möglichkeit die Rechtsverletzung der Betreiberin/dem Betreiber des Forums bzw. der Internetseite zu melden und die Löschung des entsprechenden Beitrages zu verlangen.

Strafrechtliche Verfolgung

Bei der Beleidigung handelt es sich um ein Privatanklagedelikt.

Rechtsgrundlagen

§ 115 Strafgesetzbuch (StGB)

Letzte Aktualisierung: 23.05.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion