Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen

Welche Geschäfte Jugendliche abschließen dürfen bzw. ob sie dafür die Einverständniserklärung der Eltern benötigen, hängt davon ab, ob sie beschränkt geschäftsfähig oder voll geschäftsfähig sind.

Diese Tabelle bietet eine Übersicht der Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen
Alter Grad der Geschäftsfähigkeit Erlaubte Tätigkeit
Personen unter 7 Lebensjahren (Kinder) gänzlich geschäftsunfähig
  • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe (sogenannte Taschengeldgeschäfte z.B. Kauf von Wurstsemmeln, Süßigkeiten, Kinokarte)

Abgesehen von "Taschengeldgeschäften" dürfen Kinder keine Geschäfte abschließen bzw. Geschenke annehmen.

Personen im Alter zwischen 7 und 14 Jahren (unmündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
  • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Kauf von Büchern oder CDs)
  • Geschenke annehmen, wenn diese nicht mit weiteren Verpflichtungen verbunden sind

Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

Personen im Alter zwischen 14 und 18 Jahren (mündige Minderjährige) beschränkt geschäftsfähig
  • Typische Anschaffungen für diese Altersgruppe ohne Zustimmung der Eltern – sogenannte Taschengeldgeschäfte (z.B. Auftrag zur Reparatur des Fahrrads)
  • Kleinere Arbeiten, wie Babysitten, Einkäufe gegen Bezahlung u.Ä. übernehmen, sofern die Schulleistungen nicht darunter leiden
  • Über Einkommen aus eigenem Erwerb frei verfügen (z.B. Lehrlingseinkommen)
  • Über Sachen, die ihnen zur freien Verfügung überlassen worden sind, frei verfügen (z.B. Taschengeld)
  • Unter gewissen Voraussetzungen einen Mietvertrag abschließen

Geschäfte, die keine Taschengeldgeschäfte sind und ohne die Zustimmung der Eltern getätigt wurden, sind schwebend unwirksam. Das bedeutet, dass sie ungültig sind, allerdings durch nachträgliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters (das sind idR beide Elternteile) noch gültig werden können.

Personen ab 18 Lebensjahren voll geschäftsfähig 

Ausführliche Informationen zum Thema "Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Rechtsgrundlagen

§§ 21, 170, 171 und 865 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion