Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Gewährleistung

Die Gewährleistung ist die gesetzlich vorgesehene Mängelhaftung der Übergeberinnen/Übergeber (Verkäuferinnen/Verkäufer, Werkunternehmerinnen/Werkunternehmer, Dienstleisterinnen/Dienstleister usw.).

Beispiel

  • Ein Fernseher ist bereits beim Kauf defekt und liefert kein ruhiges Bild.
  • Ein angeblicher Goldschmuck ist in Wahrheit aus Messing.

Die Frist zur Geltendmachung der Gewährleistung beträgt für bewegliche Sachen, Waren mit digitalen Einzelleistungen und digitale Einzelleistungen zwei Jahre, für unbewegliche (z.B. Grundstücke, eingebaute Zentralheizung) drei Jahre.

Bei von Unternehmen ab 1. Jänner 2022 bereitgestellten digitalen Leistungen (zum Beispiel Betriebssystem, Messenger-Dienst), trifft Unternehmen eine gewährleistungsrechtliche Update- oder Aktualisierungspflicht.

In Verträgen zwischen Privatpersonen kann die Gewährleistung ausgeschlossen werden. Bei Verträgen zwischen Unternehmern und Konsumenten ist dies nicht möglich; allerdings kann die Gewährleistungsfrist beim Verkauf von gebrauchten beweglichen Sachen auf ein Jahr verkürzt werden, wenn dies zwischen den Vertragspartnern extra ausgehandelt wird.

Letzte Aktualisierung: 2. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion