Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zur Haltung von Listenhunden ("Kampfhunden")

Die Haltung von sogenannten "Listenhunden" (auch "Kampfhunde" oder "Anlagehunde" genannt) bzw. "Hunden mit erhöhtem Gefährdungspotential" ist in Österreich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

In Wien muss jede Person, die einen mindestens sechs Monate alten Hund bestimmter, als gefährlich geltender Rassen hält bzw. verwahrt, eine Hundeführscheinprüfung positiv absolvieren.

In Vorarlberg und Niederösterreich muss die Haltung von Hunden bestimmter, als gefährlich geltender Rassen, der Behörde angezeigt bzw. von dieser bewilligt werden. In Niederösterreich muss zusätzlich eine ausreichende Haftpflichtversicherung, die größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, und die erweiterte Sachkunde zur Haltung dieser Hunde nachgewiesen werden (können).

In Oberösterreich, in der Steiermark und in Salzburg müssen Halterinnen/Halter von Hunden aller Rassen grundsätzlich ihre Sachkunde nachweisen (z.B. durch Besuch eines Kurses o.Ä.).

In Tirol, dem Burgenland und Kärnten gibt es grundsätzlich keine besonderen Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, damit ein Hund, egal welcher Rasse, gehalten werden darf. Wird ein Hund jedoch auffällig, sind behördliche Maßnahmen möglich.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion