Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zur Zwangsvollstreckung

Wenn für eine Partei die Verpflichtung zu einer Duldung oder zur Erbringung einer Leistung feststeht (z.B. durch Urteil in einem abgeschlossenen Gerichtsverfahren oder im Fall eines gerichtlichen Vergleichs), erhält der Verpflichtete den Auftrag, diese binnen 14 Tagen zu erfüllen.

Beispiel

Im Fall einer Geldforderung muss der Verpflichtete die geschuldete Summe binnen 14 Tagen an die klagende Partei zahlen. Gleiches gilt, wenn ein bedingter Zahlungsbefehl rechtskräftig wird.

Kommt der Verpflichtete dieser Aufforderung – aus welchen Gründen auch immer – nicht nach, kann der Gläubiger mit Hilfe des Gerichts die Zwangsvollstreckung einleiten. Dazu muss vor Gericht ein entsprechender Antrag gestellt werden (Exekutionsantrag).

Bei einer Zwangsvollstreckung besteht keine Anwaltspflicht.

Zur Betreibung der Zwangsvollstreckung stehen dem Gläubiger mehrere Exekutionsmittel zur Verfügung. Welche Variante der Zwangsvollstreckung angewandt wird, entscheidet allein der Gläubiger. Auch können mehrere Exekutionsmittel beantragt werden. Allerdings werden vom Gesetz bestimmte Exekutionsmittel vor der Durchführung anderer bevorzugt (z.B. Gehaltsexekution vor der Fahrnisexekution). 

Hinweis

Die österreichische Justiz versteigert Gegenstände, die bei Exekutionen gepfändet wurden, auch online. Nach einer Anmeldung bei "Justiz-Auktionen" kann bei der Online-Versteigerung mitgeboten werden.

Weiterführende Links 

Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Zivilprozessordnung (Art. 5 ZPO).

Letzte Aktualisierung: 12. Juni 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion