Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Dienstleistungsscheck (Arbeitsverhältnisse in privaten Haushalten) – Voraussetzungen und Kauf 

Voraussetzungen

Seit 2019 steht eine DLS-App bezeichnet mit "Dienstleistungsscheck" zur Verfügung, die die Abwicklung des DLS noch weiter vereinfacht. Mit dieser App ist es nun möglich, alle Angelegenheiten rund um den DLS am Smartphone abzuwickeln. Die App ist in sämtlichen App Stores unter "Dienstleistungsscheck" gratis erhältlich. Somit ist die sofortige Bearbeitung im DLS Online über jedes Notebook, Tablet, Smartphone oder den PC möglich.

Mit dem Dienstleistungsscheck (DLS) können folgende Personen entlohnt werden:

  • Österreichische Staatsbürgerinnen/Staatsbürger
  • Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten
  • Staatsangehörige der EWR-Mitgliedstaaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz
  • Staatsangehörige der Nicht-EU-Staaten mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Österreich (ein entsprechender Vermerk befindet sich auf dem Aufenthaltstitel)
  • Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte
  • Asylwerbende, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind hinsichtlich der Erbringung von einfachen haushaltstypischen Dienstleistungen in Privathaushalten (die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen)
  • Kriegsvertriebene aus der Ukraine mit einem Vertriebenenausweis (blaue Karte)

Hinweis

Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber kann den Lohn mit der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer grundsätzlich frei vereinbaren, muss aber die Mindestlohntarife berücksichtigen.

Die Arbeitsberechtigung muss der Arbeitgeberin/dem Arbeitgeber zusammen mit der e-card vor Aufnahme der Beschäftigung vorgewiesen werden.

Kauf von Dienstleistungsschecks

Der DLS ist

  • via Dienstleistungsscheck App (DLS-App), via DLS-Online,
  • in diversen Trafiken sowie
  • bei der Post erhältlich.

Alle Aktivitäten rund um den DLS können im Internet über DLS-Online abgewickelt werden. Nach erfolgter Registrierung können Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber Schecks auch online kaufen und an die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer elektronisch weiterleiten. Diese wiederum haben die Möglichkeit die Schecks online einzulösen.

Kosten

  • Z.B. 5,10 Euro für einen Scheck im Wert von 5 Euro
  • Z.B. 10,20 Euro für einen Scheck im Wert von 10 Euro

In den Mehrkosten (2 Prozent) sind sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten enthalten. Diese Kosten muss die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber tragen. Wenn der Dienstleistungsscheck in einer Trafik, bei der Post, via DLS-App oder via Internetportal DLS-Online elektronisch erstellt wird, kann der Wert individuell bis maximal 100 Euro pro Scheck gewählt werden.

Weitere Informationen zum Dienstleistungsscheck, insbesondere zu den Themen "Allgemeines und Sozialversicherung" und "Ausfüllen und Einreichen des Schecks", finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Dienstleistungsscheckgesetz (DLSG)

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz