Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Kündigungsschutz

Allgemeine Informationen

In folgenden Zeitabschnitten können Arbeitnehmerinnen rechtswirksam nicht gekündigt werden:

  • Während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Ausführliche Informationen zum Kündigungs- und Entlassungsschutz während Elternkarenz oder Elternteilzeit (→ USP) finden sich auf USP.
  • Nach Ausspruch der Kündigung, wenn die Arbeitnehmerin die Schwangerschaft innerhalb einer bestimmten Frist bekannt gibt:
    • Mündliche Kündigung:
      Bekanntgabe der Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nach Ausspruch der Kündigung
    • Schriftliche Kündigung:
      Bekanntgabe der Schwangerschaft binnen fünf Arbeitstagen nach Zustellung der Kündigung
    • Nachweispflicht der Arbeitnehmerin:
      Die Schwangerschaft oder deren Vermutung muss durch eine Bestätigung einer Ärztin/eines Arztes bzw. die Entbindung eines Kindes durch dessen Geburtsurkunde (gleichzeitig mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft bzw. der Geburt) nachgewiesen werden
  • Bis zum Ablauf von vier Wochen nach einer Fehlgeburt

Achtung

Eine verspätete Bekanntgabe (Bekanntgabe nach der Fünftagefrist) durch die Arbeitnehmerin ist nur dann rechtzeitig, wenn sie die Arbeitnehmerin unmittelbar nach Wegfall eines begründbaren Hinderungsgrundes (z.B. Unkenntnis der Arbeitnehmerin über das Bestehen der Schwangerschaft zum Kündigungszeitpunkt) nachholt. Dies gilt für die schriftliche und die mündliche Bekanntgabe der Kündigung.

Wenn die auf die Kündigung folgende Bekanntgabe der Schwangerschaft durch die Arbeitnehmerin schriftlich erfolgt, ist der Poststempel des Schreibens ausschlaggebend.

Eine Kündigung kann nur dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichts eingeholt wurde. Nach Stilllegung des Betriebes ist eine Zustimmung des Gerichtes zur Kündigung nicht erforderlich.

Zuständige Stelle

Das Arbeits- und Sozialgericht (→ BMJ)

In folgenden Fällen kann das Arbeits- und Sozialgericht (→ BMJ) eine Zustimmung zur Kündigung erteilen:

  • Wenn eine Weiterbeschäftigung wegen einer Einschränkung oder Stilllegung des Betriebes (oder einzelner Betriebsabteilungen) nicht ohne Schaden für den Betrieb möglich ist
  • Wenn sich die Arbeitnehmerin bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung – nach Rechtsbelehrung – mit der Kündigung einverstanden erklärt

Zusätzliche Informationen

Broschüre "Schutzbestimmungen für werdende Mütter" (→ AK)

Rechtsgrundlagen

§ 10 Mutterschutzgesetz (MSchG)

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz