Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allgemeines zum Vormerksystem

Das Vormerksystem (Maßnahmen gegen Risikolenkerinnen/Risikolenker) kennt 14 risikobehaftete Vormerkdelikte. Daneben bleiben die sogenannten Führerscheinentzugsdelikte und Verwaltungsstrafen bestehen.

Betroffen von dem Vormerksystem sind alle Lenkerinnen/Lenker in Österreich, unabhängig von ihrem Wohnsitz.

Bei einer Begehung eines Vormerkdelikts ist Folgendes vorgesehen:

Die Verwaltungsstrafe (Geldstrafe) ist in jedem Fall zu bezahlen, unabhängig davon, ob es zu einer Vormerkung, Maßnahme oder einem Entzug kommt.

Vormerkung

Bei der ersten Begehung eines Vormerkdelikts wird eine Vormerkung im Führerscheinregister für zwei Jahre vorgenommen. Nach Ablauf dieser Zeit wird bei Wohlverhalten der Person diese nicht mehr berücksichtigt.

Wird innerhalb des zweijährigen Beobachtungszeitraums ein weiteres Vormerkdelikt eingetragen, so verlängert sich der Beobachtungszeitraum auch für das Erstdelikt auf drei Jahre. 

Maßnahme

Bei der zweiten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb von zwei Jahren hat die Behörde eine besondere Maßnahme anzuordnen.

Kurse für die sogenannten Maßnahmen werden beispielsweise von folgenden Institutionen angeboten:

  • Nachschulung (6 Kurseinheiten):
    • Ermächtigte Nachschulungsstellen
  • Perfektionsfahrten:
    • Fahrschulen
  • Fahrsicherheitstraining:
    • Autofahrerclubs
    • Fahrschulen
  • Teilnahme an Vorträgen und Seminaren über Ladungssicherheit:
    • Fahrschulen
    • Autofahrerclubs
    • Einrichtungen für berufliche Aus- und Weiterbildung, die für Kammern oder Interessensvertretungen tätig sind
    • Unfallversicherungsträger
    • Ausbildungsstätten gemäß § 12 Absatz 2 GWB
  • Kindersicherungskurs:
    • Fahrschulen
    • Fachverband der Fahrschulen
    • Autofahrerclubs
    • Verkehrssicherheitsinstitutionen
    • Verkehrspsychologische Stellen, die Nachschulungen anbieten

Achtung

Wird der Aufforderung zur Teilnahme an einer besonderen Maßnahme nicht nachgekommen, wird der Führerschein bis zur Befolgung der Anordnung entzogen.

Die Teilnahmekosten trägt die Führerscheinbesitzerin/der Führerscheinbesitzer.

Entzug

Bei der dritten Begehung eines Vormerkdelikts innerhalb des Beobachtungszeitraums wird der Führerschein für mindestens drei Monate entzogen.

Für ausländische Lenkerinnen/Lenker wird beim dritten Vormerkdelikt ein Fahrverbot in Österreich verhängt.

Achtung

Wird ein Führerscheinentzugsdelikt begangen, obwohl eine oder mehrere Vormerkungen eingetragen sind, verlängert sich die Entziehungsdauer für jede im Register eingetragene Vormerkung um je zwei Wochen.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 9. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur