Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Stipendien

Leistungsstipendium

Für ein Leistungsstipendium kann man sich aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen beim Dekanat oder bei der Leitung der Bildungseinrichtung bewerben. Die Studierende/der Studierende muss die von den Bildungseinrichtungen festgelegten Voraussetzungen erfüllen.

Förderungsstipendium

Förderungsstipendien sollen Studierenden mit überdurchschnittlichem Studienerfolg die Anfertigung wissenschaftlicher oder künstlerischer Arbeiten (Diplomarbeiten, Dissertationen, Projektarbeiten) ermöglichen. Für die Ausschreibung und Zuerkennung ist das jeweilige Dekanat oder die Leitung der Bildungseinrichtung zuständig.

Die Arbeiterkammer Oberösterreich gewährt Studentinnen/Studenten zu ausgewählten Themen eine AK-Diplomarbeitsförderung

Auslandsstipendium

Ordentliche Studierende haben während eines Auslandsstudiums für die Dauer von maximal 20 Monaten Anspruch auf Gewährung einer Beihilfe für ein Auslandsstudium. Voraussetzung ist, dass während des Auslandsaufenthaltes Anspruch auf Studienbeihilfe besteht. Der Antrag ist längstens drei Monate nach Ende des Auslandsstudiums zu stellen.

Mobilitätsstipendium

Studierende haben die Möglichkeit, für die gesamte Dauer eines Auslandsstudiums in Ländern des EWR, im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland oder in der Schweiz ein sogenanntes Mobilitätsstipendium zu beantragen.

Das Mobilitätsstipendium kann bei der örtlich zuständigen Stipendienstelle der Studienbeihilfenbehörde beantragt werden.

Sprachstipendium

Sprachstipendien werden zur Finanzierung eines Sprachkurses ausbezahlt, wenn dieser im Zusammenhang mit einem geförderten Auslandsstudium steht. Der Sprachkurs kann im Inland und/oder im Ausland belegt werden.

Studienabschluss-Stipendium

Das Studienabschluss-Stipendium richtet sich an berufstätige Studierende, wenn sie ihre bisherige Berufstätigkeit aufgeben. Sie müssen sich in der Abschlussphase ihres Studiums befinden und dürfen vor der Zuerkennung des Stipendiums das 41. Lebensjahr noch nicht überschritten haben.

Studienbeihilfe nach Selbsterhalt

Dieses Stipendium ist für Studierende gedacht, die vor oder während ihres Studiums gearbeitet haben. Ein Anspruch besteht, wenn die/der Studierende 4 Jahre hindurch Einkünfte von jährlich mindestens 11.000 Euro bezogen hat. Hier wird das Einkommen der Eltern nicht einberechnet. Die Altersgrenze von 33 Jahren bei Studienbeginn kann durch einen Nachweis von mehr als vier Jahren Selbsterhalt auf maximal 38 Jahre erhöht werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 10. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung