Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz – Auslandsösterreicher

Allgemeine Informationen

Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland (Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher) müssen – im Gegensatz zu Österreicherinnen/Österreichern mit Hauptwohnsitz in Österreich – einen Antrag stellen, um in die (Europa-)Wählerevidenz aufgenommen zu werden bzw. um darin zu verbleiben.

Sie sind wahlberechtigt bzw. stimmberechtigt bei Wahlen auf Bundesebene (Bundespräsidentenwahl, Nationalratswahl, Europawahl), Volksbefragungen und Volksabstimmungen.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher haben grundsätzlich das Recht an Europawahlen in Österreich teilzunehmen und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments zu wählen, unabhängig davon ob sich ihr Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union befindet oder nicht.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher mit Hauptwohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union haben das Recht, wahlweise die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments oder die Abgeordneten ihres Gastlandes zu wählen. Wenn sie sich für die Wahl der österreichischen Mitglieder entscheiden, müssen sie beim Antrag auf Eintragung in die Europa-Wählerevidenz eine förmliche Erklärung dazu abgeben.

Der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz ist für Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher jederzeit möglich. Die Eintragungen behalten für zehn Jahre ihre Gültigkeit und müssen dann erneuert werden. Vor Ablauf der Zehn-Jahres-Frist informiert die jeweils zuständige Gemeinde die Auslandsösterreicherinnen/die Auslandsösterreicher über die bevorstehende Streichung und erinnert an eine Verlängerungsmöglichkeit (für weitere zehn Jahre).

Voraussetzungen

Neben der Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz ist auch die rechtzeitige Beantragung einer Wahlkarte für die Stimmabgabe im Ausland erforderlich.

Zuständige Stelle

Bei welcher Gemeinde der Antrag auf Erfassung in der (Europa-)Wählerevidenz gestellt werden muss, ergibt sich aus der Ausfüllanleitung zum Antrag.

Erforderliche Unterlagen

Eine Ausfüllanleitung für das Formular findet sich auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

Nicht erforderlich, aber zweckmäßig zur Bestimmung des "Anknüpfungspunktes" könnte in verschiedenen Fällen die Vorlage einer Meldebestätigung ("Meldezettel") des letzten aufrechten Hauptwohnsitzes in Österreich sein.

Gleichzeitig mit der Eintragung in die Wählerevidenz kann mit demselben Formular auch die Eintragung in die Europa-Wählerevidenz beantragt werden.

Zusätzliche Informationen

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher werden von ihrer jeweiligen Wählerevidenz-Gemeinde über eine ausgeschriebene Wahl informiert.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher können eine automatische ("amtswegige") Zusendung von Wahlkarten ins Ausland über einen Zeitraum von zehn Jahren beantragen. Beachten Sie dabei aber, dass es – wenn Sie die Gemeinde nicht über Änderungen der korrekten Postanschrift im Ausland informieren – bei einer Fehlzustellung der Wahlkarte dazu kommen kann, dass Sie Ihr Wahlrecht verlieren. Abhanden gekommene Wahlkarten dürfen nämlich nicht nochmals ausgestellt werden.

Die Eintragung in die (Europa-)Wählerevidenz soll in jenem Ort erfolgen, der der letzte Hauptwohnsitz in Österreich war. Gibt es keinen solchen, so erfolgt die Eintragung in jener Gemeinde, in der zumindest ein Elternteil seinen Hauptwohnsitz in Österreich hat oder zuletzt hatte. Sollte auch ein solcher nicht vorliegen, dann richtet sich die zuständige Gemeinde nach anderen glaubhaft zu machenden Lebensbeziehungen zu Österreich.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Wählerevidenz/Europa-Wählerevidenz – Antrag auf Eintragung (Verbleib) für Auslandsösterreicher

Letzte Aktualisierung: 31. März 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres