Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Übungsfahrten – Vor- und Grundschulung in der Fahrschule

Grundsätzlich darf die Bewerberin/der Bewerber frühestens sechs Monate vor dem Erreichen des für die jeweilige Klasse geltenden Mindestalters mit der Vor- und Grundschulung in einer Fahrschule(→ WKO beginnen, z.B. bei Klasse B mit 17,5 Jahren. Erst nach Absolvierung der Vor- und Grundschulung kann sie/er einen  Antrag auf Durchführung von Übungsfahrten stellen.

Achtung

Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Diese Vor- und Grundschulung besteht aus acht theoretischen Unterrichtseinheiten und sechs praktischen Fahrstunden (á 50 Minuten). Weitere sechs praktische Fahrstunden sind nach der Absolvierung von Übungsfahrten vorgeschrieben. Die Bewerberin/der Bewerber wird stufenweise in die verkehrsgerechte Benützung der Fahrbahn eingeführt. Die Begleitperson muss an dieser Ausbildung nicht teilnehmen.

Weiters muss gemeinsam mit einer Begleitperson eine Unterrichtseinheit zur theoretischen Einweisung in die Durchführung von Übungsfahrten gemacht werden.

Die Absolvierung dieser Schulungen wird von der Fahrschule bestätigt und ist bei der Antragstellung auf Bewilligung zur Durchführung von Übungsfahrten als Nachweis mitzubringen.

Tipp

Die Unterweisung in lebensrettenden Maßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs wird im Regelfall über Vermittlung der Fahrschule (→ WKO) angeboten.

Letzte Aktualisierung: 7. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur