Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt

Wenn Sie Gewalt an Kindern beobachten oder vermuten, können und müssen Sie helfen. Schauen Sie auch nicht weg, wenn Sie in Ihrer unmittelbaren Umgebung, im engeren oder weiteren Bekanntenkreis beobachten oder vermuten, dass einem Kind Gewalt angetan wird.

Wie schütze ich (m)ein Kind? (Prävention)

Es ist wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären, sie zu selbstbewussten und selbstständigen Persönlichkeiten zu erziehen. Dies obliegt nicht nur den Eltern, sondern auch Kindergärtnerinnen/Kindergärtnern bzw. Lehrerinnen/Lehrern etc.

Mögliche Maßnahmen zur Prävention:

  • Umfassende, altersadäquate Sexualerziehung (das Kind soll über seinen Körper Bescheid wissen)
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es über sich selbst, den eigenen Körper, bestimmen kann.
  • Sprechen Sie schon bei kleinen Kindern deutlich und klar aus, was Missbrauch (Gewalt) ist.
  • Kinder müssen wissen, dass sie ihren Gefühlen vertrauen können – auch dass sie anders fühlen können und dürfen als ihre Eltern.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass jeder Mensch das Recht hat, "Nein, ich will nicht" zu sagen.
  • Vermitteln Sie dem Kind, dass es niemals schuldig ist, wenn ihm Gewalt angetan wird.
  • Machen Sie dem Kind begreiflich, dass jede Täterin/jeder Täter sein kann. Hier ist es allerdings sehr wichtig, das Kind nicht zu verängstigen, sondern es auf Gefahren aufmerksam zu machen.
  • Nehmen Sie das Kind mit seinen Äußerungen ernst, und fördern Sie das Mitteilungsbedürfnis des Kindes. Berichtet ein Kind von Übergriffen, so ist es uneingeschränkt ernst zu nehmen, und nichts ist als Lüge, Phantasie oder Bagatelle abzutun. Die Bereitschaft, Kindern grundsätzlich zu glauben, ist das oberste Prinzip bei der Aufdeckung von sexuellem Missbrauch!

Was Kinder wissen müssen, wenn sie alleine unterwegs sind:

  • Von fremden Leuten kein Geschenk annehmen
  • Nicht mit fremden Leuten mitgehen
  • Nicht in ein fremdes Auto einsteigen
  • Einsame Wege und Plätze meiden
  • Bei Verfolgung auf belebte Plätze flüchten und bei Erwachsenen Hilfe suchen
  • Keine fremde Person in die Wohnung lassen
  • Per Telefon keine Auskunft über Familienangelegenheiten weitergeben

Weitere Informationen, wichtige Tipps und Telefonnummern finden sich auf oesterreich.gv.at unter "Spezielle Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche bei Gewalt".

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt