Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Adressänderung: Finanzamt

Um bei der Finanzverwaltung Ihre aktuelle Adresse bekannt zu geben, genügt es – wie gesetzlich vorgeschrieben – Ihre Adresse beim Zentralen Melderegister zu melden. Die Daten werden von dort der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt und in FinanzOnline aktualisiert. Sollte trotz korrekter Erfassung im Melderegister Ihre Wohn-/Zustelladresse abweichen, kann ein formloses Anbringen mit dem Ersuchen um Prüfung und Berichtigung mittels FinanzOnline eingebracht werden.

Achtung

Wenn Sie eine Beihilfe vom Finanzamt (z.B. Familienbeihilfe) beziehen und nicht FinanzOnline verwenden, sollten Sie Ihren Umzug unmittelbar auch Ihrem Finanzamt melden. Ansonsten reicht es, wenn Sie die neue Adresse im Zuge der nächsten Arbeitnehmerveranlagung bekannt geben. Es ist dennoch ratsam, die neue Wohnadresse dem Finanzamt zu melden, da nur der Hauptwohnsitz automatisch vom Zentralen Melderegister übernommen wird, und davon abweichende Adressen gespeichert sein können.

Wenn Sie selbstständig beschäftigt sind, müssen Sie eine Adressänderung innerhalb eines Monats unter Angabe Ihrer Steuernummer bei Ihrem Finanzamt melden, wenn dies nicht bereits durch das Zentrale Melderegister erfolgt ist.

Um etwaige Verzögerungen durch Unzustellbarkeit von Bescheiden zu vermeiden, ist es aber ratsam, die Adressdaten beim Finanzamt immer aktuell zu halten.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen