Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Bildung und Ausbildung Die Bildung und Ausbildung eines Kindes ist sehr wichtig. Man sollte sich früh genug über die Möglichkeiten nach der Schulpflicht (z.B. Lehre, berufsbildende höhere Schule) informieren.

Schulpflicht

Alle Kinder, die in Österreich wohnen, müssen in die Schule gehen (Schulpflicht). Sie beginnt im September, wenn das Kind bereits sechs Jahre alt ist und dauert neun Jahre.

Zu Feststellung der Schulreife des Kindes gibt es in der Volksschule vor der Aufnahme in die erste Klasse ein Vorgespräch. Sollte das schulpflichtige Kind noch nicht schulreif sein, kann es die Vorschule besuchen.
Mehr Infor zu Pflichschule in Österreich

Bildung nach der Schulpflicht

Nach der Pflichtschule haben Schülerinnen/Schüler verschiedene Möglichkeiten:

  • Allgemeinbildende höhere Schule
  • Berufsbildende Pflichtschule
  • Berufsbildende mittlere Schule
  • Berufsbildende höhere Schule
  • Lehre

Man sollte sich rechtzeitig über die verschiedenen Möglichkeiten informieren.
Mehr Info zu Bildung nach der Schulpflicht

Lehre

Die Lehre ist die Form der beruflichen Erstausbildung in Österreich mit den meisten Lernenden. Neben einer soliden beruflichen Grundausbildung zur Fachkraft bietet sie zahlreiche Zusatzqualifizierungen, wie etwa Lehre mit Matura oder den Erwerb zusätzlicher Kompetenz im Rahmen von Ausbildungsverbünden. Nach Abschluss der Ausbildung stehen berufliche Weiterbildungen wie Meister- und Befähigungsprüfungen oder berufsbezogene Hochschullehrgänge offen. 

Die Dauer der Lehrzeit ist in den Ausbildungsordnungen festgelegt und liegt – je nach Lehrberuf – zwischen zwei und vier Jahren.
Mehr Info zu Lehre

Ferialpraxis

Die Ferialpraxis bietet den Jugendlichen die Möglichkeit, erste Arbeitserfahrung zu sammeln. Um als Jugendliche/Jugendlicher in den Ferien arbeiten zu dürfen, müssen prinzipiell folgende Voraussetzungen zutreffen:

  • Ab dem 15. Geburtstag
  • Beendigung der allgemeinen Schulpflicht

Mehr Info zu Ferialpraxis

Chancengleichheit für Mädchen und Buben

Alle Kinder und Jugendlichen sollten die gleichen Möglichkeiten haben und sich frei entwickeln können. Sie sollen nicht durch Geschlechterklischees eingeschränkt werden. Das gilt unabhängig von ihrer Herkunft, sei es sozial, kulturell oder religiös.

Chancengleichheit bedeutet: Frauen sollten z.B. die Möglichkeit haben, in technischen oder handwerklichen Berufen zu arbeiten. Männer sollten z.B. die Möglichkeit haben, im Erziehungs- oder Pflegebereich tätig zu sein.

Chancengleichheit – die Arbeit in der Schule

In der Schule sollten Mädchen genauso wie Buben ermutigt werden, sich für Technik und Mathematik zu interessieren. So können sie sich dann besser vorstellen, später in einem Beruf im Bereich Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu arbeiten.

Lehrende sollten darauf achten, das typische Bild von Mann und Frau nicht unterstützt werden. Schülerinnen/Schüler sollen sich in ihren eigenen Interessen bestärkt fühlen und dabei nie Opfer von Diskriminierung oder Mobbing werden.

Gleichbehandlung in der Lehre

Wenn Jugendliche eine Lehrausbildung beginnen oder dabei sind, eine Lehre zu machen, hat sich der Lehrbetrieb an die Grundsätze der Gleichbehandlung zu halten.

Bewerberinnen/Bewerber dürfen bereits bei der Ausschreibung eines Lehrplatzes nicht benachteiligt werden. Sie dürfen nicht benachteiligt werden wegen

  • Geschlecht
  • Ethnischer Zugehörigkeit
  • Religion
  • Alter 
  • Sexueller Orientierung

Auch während der Ausbildung darf es keine Ungleichbehandlung geben. Weder bei der Vermittlung der Lerninhalte noch durch eine ungleiche Bezahlung. Die Jugendlichen dürfen auch nicht wegen einer der aufgezählten Gründe belästigt werden. Um den Anteil von weiblichen Lehrlingen in Lehrberufen mit generell geringem Frauenanteil zu fördern, gibt es auch spezielle Förderungen.
Mehr Info zu Chancengleichheit für Mädchen und Buben

Weitere Informationen

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
  • Bundeskanzleramt
  • Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz