Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

E-Mail Benachrichtigung

Wird eine neue Nachricht in Mein Postkorb zugestellt, wird die betroffene Person bzw. das Unternehmen per E-Mail darüber benachrichtigt. Die E-Mail-Adressen, an welche diese Benachrichtigung geschickt wird, können in den Einstellungen von Mein Postkorb eingesehen und geändert werden.

Verständigung über die Bereithaltung eines behördlichen Dokuments zur Abholung

Der Inhalt der E-Mail Benachrichtigung ist in der Zustellformularverordnung geregelt und enthält Informationen über

1.     die Absenderin/den Absender der Zustellung,

2.     die Geschäftszahl (sofern vorhanden),

3.     die eindeutige ID der Nachricht,

4.     die Empfängerin/den Empfänger der Zustellung,

5.     die Zustellqualität (handelt es sich um eine Zustellung mit Zustellnachweis, kann diese ausschließlich unter Verwendung der ID Austria oder EU-Login abgeholt werden. Melden Sie sich dazu bitte mittels ID Austria oder EU-Login in "Mein Postkorb" unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden an. Handelt es sich um eine Zustellung ohne Zustellnachweis, kann diese auch mittels FON-/USP-Kennung abgeholt werden)

6.     Datum und Uhrzeit der ersten bzw. zweiten E-Mail Benachrichtigung,

7.     wo die Zustellung abzuholen ist (in Mein Postkorb unter oesterreich.gv.at für Personen oder unter usp.gv.at für Unternehmen bzw. Behörden),

8.     das Ende der Abholfrist,

9.     die Elektronische Signatur des Anzeigemoduls (Mein Postkorb), um den Aussteller der E-Mail-Verständigung identifizieren zu können.

Hinweis

Nachweisliche Nachrichten müssen innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden und stehen nach Ablauf dieser zweiwöchigen Abholfrist für weitere 8 Wochen in "Mein Postkorb" zur Verfügung. Nicht-nachweisliche Nachrichten stehen 70 Tage in "Mein Postkorb" zur Abholung zur Verfügung. Alle Nachrichten sind somit insgesamt 70 Tage in "Mein Postkorb" verfügbar und werden danach automatisch gelöscht. Bitte wenden Sie sich an den ursprünglichen Absender, sollten Sie nach Ablauf dieser Frist Fragen zum Inhalt der Zustellung haben.

Im Anschluss an die elektronische Signatur sind weitere Informationen zur Zustellung angeführt, beispielsweise was im Falle einer Zustellung mit Zustellnachweis (Verständigungszeitpunkte, Zustellzeitpunkt, Abholung nur mit ID Austria oder EU-Login) oder ohne Zustellnachweis (gilt als zugestellt, wenn die Nachricht in Mein Postkorb zur Abholung vorhanden ist) zu beachten ist. Informationen zur Umstellung von Handy-Signatur und Bürgerkarte auf ID Austria sind ebenfalls auf oesterreich.gv.at verfügbar.

Rechtsgrundlagen

Zustellformularverordnung (ZustFormV)

Letzte Aktualisierung: 23. Dezember 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt