Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Geldüberweisungen

Tipp

Über Unterstützung bei Notfällen im Ausland informiert das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zahlungskonto in Österreich

Bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ist es nicht mehr notwendig, mehrere Konten in unterschiedlichen Ländern zu halten, da Inhaberinnen/Inhaber österreichischer Zahlungskonten bargeldlose Euro-Zahlungen von diesem Konto innerhalb des gesamten SEPA-Raumes vornehmen können. Der SEPA-Raum umfasst alle EU-Länder sowie die EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen und die Nicht-EWR-Länder Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikan und Vereinigtes Königreich. Formell ist darauf zu achten, dass bei Überweisungen bzw. Lastschriften innerhalb des EWR lediglich die IBAN (International Bank Account Number, internationale Kontonummer) des Zahlungsempfängers bzw. des Zahlers angegeben wird. Bei Überweisungen in alle anderen Länder ist entweder die IBAN oder die Kontonummer und der BIC (internationale Bankleitzahl) des Zahlungsempfängers anzugeben.

Unabhängig davon wird bei einem Aufenthalt im Ausland in der Praxis auch das Einräumen einer Zeichnungsberechtigung für eine Person mit Wohnsitz in Österreich empfohlen.

Außerdem ist der Bank auch der geänderte Wohnsitz im Ausland anzugeben und allenfalls eine Erklärung der Devisenausländereigenschaft abzugeben.

Entgelte für grenzüberschreitende Zahlungen

Banken dürfen für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro innerhalb der EU keine höheren Entgelte als für entsprechende Inlandszahlungen verlangen. Diese Entgeltgleichstellung gilt auch für Bankomatbehebungen und Kartenzahlungen in Euro.

Kommt es bei grenzüberschreitenden Zahlungen zu einer Währungsumrechnung, können jedoch Entgelte für die Währungsumrechnung anfallen. Für diese Währungsumrechnungsentgelte und für den anwendbaren Wechselkurs gelten besondere Informationspflichten. Diese Informationspflichten gelten sowohl, wenn die Währungsumrechnung direkt bei der Behebung oder der Bezahlung erfolgt, als auch wenn die Umrechnung erst im Zuge der Belastung des eigenen Kontos erfolgt.

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen