Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Allergiker-Informationen in der Gastronomie

Allgemeines

Seit 13. Dezember 2014 muss bei der Weitergabe von unverpackten Speisen/Lebensmitteln an Verbraucherinnen/Verbraucher darüber informiert werden, ob in den Speisen Stoffe enthalten sind, die Allergien auslösen können.

Die 14 Stoffe, auf die hingewiesen werden muss, sind:

A

Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon)

B

Krebstiere

C

Eier

D

Fische

E

Erdnüsse

F

Soja

G

Milch (Milch von Säugetieren wie Kuh, Schaf, Ziege, Pferd und Esel und daraus gewonnene Erzeugnisse (einschließlich Laktose))

H

Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Cashewnüsse, Pekannüsse, Paranüsse, Pistazien, Macadamianüsse)

L

Sellerie

M

Senf

N

Sesam

O

Schwefeldioxid und Sulfite in Konzentration von mehr als 10 mg/kg oder 10 mg/l als insgesamt vorhandenes Schwefeldioxid

P

Lupinen

R

Weichtiere

Diese Verpflichtung trifft all jene Unternehmerinnen/Unternehmer, die Lebensmittel an Endverbraucherinnen/Endverbraucher abgeben bzw. Gemeinschaftsverpflegung anbieten. Das bedeutet, dass beispielsweise Restaurants, Bäckereien, Hotels und Imbisse betroffen sind.

Ausnahme: Die Verpflichtung gilt nicht für Privatpersonen, die Lebensmittel zum Verkauf anbieten, z.B. im Rahmen von wohltätigen Veranstaltungen, Schulfesten etc.

Schriftliche oder mündliche Informationserteilung

Die Information, welche bzw. ob allergieauslösende Stoffe in den angebotenen Lebensmitteln enthalten sind, kann

  • schriftlich (z.B. in der Speisekarte) erteilt werden, aber auch
  • mündlich auf Nachfrage.

Werden die Informationen schriftlich, z.B. in der Speisekarte, erteilt, muss sichergestellt werden, dass sie verfügbar und leicht zugänglich sind.

Wird die Information mündlich auf Nachfrage des Gastes bzw. der Kundin/des Kunden erteilt, muss dies durch geschultes Personal erfolgen. Außerdem muss an einer gut sichtbaren Stelle ein Hinweis angebracht sein, dass die Informationen über allergieauslösende Stoffe auf Nachfrage mündlich erteilt werden. Zur Unterstützung der mündlichen Information können den Gästen Speisekarten, welche die allergenen Stoffe ausweisen, angeboten werden.

Sanktionen bei Verstößen

Erfüllt eine Lebensmittelunternehmerin/ein Lebensmittelunternehmer die Verpflichtung nicht, stellt das einen Verstoß gegen das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz dar und wird mit Verwaltungsstrafen geahndet.

Weitere Informationen zu den EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung (→ USP) finden sich auf USP.gv.at.

Rechtsgrundlagen

Allergeninformationsverordnung

Letzte Aktualisierung: 6. Mai 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion