Name Branche
1. Koi-Club-Austria Verein
Bäuerinnen St. Georgen/Y. - Krahof Verein
Bauernbund Krahof Verein
Bauernbund St. Georgen/Y. Verein
Brandhilfeverein Krahof Verein
Brandhilfeverein St. Georgen/Y. Verein
Dorferneuerungsverein St. Georgen/Y. Verein
Dorfgemeinschaft Hart Aktiv Verein
Elternverein St. Georgen/Y. Verein
ESV Ybbsfelder Eiskönige Verein
Feitel-Club St. Georgen am Ybbsfelde Verein
Fischerfreunde St. Georgen a. Ybbsfelde Verein
FPÖ St. Georgen/Y. Verein
Freiwillige Feuerwehr Krahof Körperschaft öffentl. Rechts
Freiwillige Feuerwehr St. Georgen/Y. Körperschaft öffentl. Rechts
Fun Sport St. Georgen/Y. Verein
Jagdgesellschaft Krahof Verein
Jagdgesellschaft St. Georgen/Y. Verein
JVP Krahof Verein
KOBV Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
Leutzmannsdorfer Ockateifi'n Verein
LJ Viehdorf-Ardagger-St. Georgen Verein
Maibaum - Crew - Leutzmannsdorf
NÖ Imkereiverband - Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
NÖs Senioren Ortsgruppe St. Georgen/Y. Verein
ÖAAB Krahof Verein
ÖAAB St. Georgen/Y. Verein
ÖKB St. Georgen/Y. Verein
ÖVP St. Georgen/Y. Verein
Reitverein St. Georgen/Y. Verein
Schießverein Mostviertel Verein
SCU Günther St. Georgen/Y. Verein
Seniorentageszentrum St. Georgen/Y. Verein
Sparverein Frohsinn Krahof Verein
Sparverein St. Georg`s Stub`n Verein
Sparverein Ybbstalhof Verein
SPÖ St. Georgen/Y. Verein
Sportfreunde08 Verein
Sportunion St. Georgen/Y. Verein
Tischtennisunion St. Georgen/Y. Verein
Trachtenkapelle St. Georgen/Y. Verein
Turnunion St. Georgen/Y. Verein
Union Sportfliegergruppe Ybbs Verein
UTC Union Tennisclub St. Georgen/Y. Verein
Verein zur Förderung des Feuerwehrwesens in St. Georgen/Y. Verein
Wanderverein Union St. Georgen/Y. Verein
Wirtschaftsbund St. Georgen/Y. Verein
Zivilschutz St. Georgen/Y. Verein

Gesetzliche Gründe für eine Änderung des Vornamens

Allgemeine Informationen

Für die Änderung des Vornamens muss einer der hier aufgezählten gesetzlichen Gründe vorliegen:

  • Der bisherige Vorname wirkt lächerlich oder anstößig
  • Der bisherige Vorname ist schwer auszusprechen oder schwer zu schreiben
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller ist ausländischer Herkunft und will einen Vornamen, der ihr/ihm die Einordnung im Inland erleichtert
    • Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Vornamen, den sie/er bisher in gutem Glauben, dazu berechtigt zu sein, geführt hat
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will einen Vornamen, den sie/er früher zu Recht geführt hat
  • Der Vor- und Familienname sowie der Tag der Geburt der Antragstellerin/des Antragstellers stimmen mit den entsprechenden Daten einer anderen Person derart überein, dass es zu Verwechslungen kommen kann
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller, die/der neben der österreichischen Staatsbürgerschaft eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt, will einen Vornamen, den sie/er nach einem anderen Personalstatut bereits rechtmäßig führt, wenn Ziel der Namensänderung ist, nach den beiden Heimatrechten denselben Namen zu führen.
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller kann glaubhaft machen, dass die Änderung des Vornamens notwendig ist, um unzumutbare Nachteile in wirtschaftlicher Hinsicht bzw. in ihren/seinen sozialen Beziehungen zu vermeiden und, dass diese Nachteile auf andere Weise nicht abgewendet werden können
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller wünscht aus sonstigen Gründen einen anderen Vornamen ("Wunschname")
  • Das minderjährige Adoptivkind soll einen anderen Vornamen bzw. andere Vornamen erhalten als ihm bei der Geburt gegeben wurden
    • Dieser Antrag für die Namensänderung muss innerhalb von zwei Jahren nach einer Adoption oder dem Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft eingebracht werden
  • Die Antragstellerin/der Antragsteller will nach Änderung ihrer/seiner Religionszugehörigkeit einen zur nunmehrigen Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen erhalten oder einen zur früheren Religionsgemeinschaft in besonderer Beziehung stehenden Vornamen ablegen
    • Dieser Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach der Änderung der Religionszugehörigkeit eingebracht werden
  • Der Vorname entspricht nicht dem Geschlecht der Antragstellerin/des Antragstellers

Zuständige Stelle

Tipp

Für individuelle Anfragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde.

Rechtsgrundlagen

Namensänderungsgesetz (NÄG) 

Letzte Aktualisierung: 28. April 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres